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Aufzugkartell – Verfahren gegen Thyssen-Mann Klaus Hornickel eingestellt

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Im Dezember 2007 hat die Bundeswettbewerbsbehörde BWB 75 Millionen Euro Geldbuße für fünf Aufzugshersteller gegeben. In der Folge begannen 2008 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen 30 Personen und sind bis heute nicht abgeschlossen. (Foto: Tätigkeitsbericht BWB 2. Halbjahr 2007, Seite 4)

Im Dezember 2007 hat die Bundeswettbewerbsbehörde BWB 75 Millionen Euro Geldbuße für fünf Aufzughersteller gegeben. In der Folge begannen 2008 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen 30 Personen und sind bis heute nicht abgeschlossen. (Foto: Tätigkeitsbericht BWB 2. Halbjahr 2007, Seite 4)

(Wien, im August 2014) Man hat es im großen Rauschen, das die Leute mehr interessiert, Grasser, Strasser, Mayr-Melnhof, Bawag, Hypo, Meinl, Libro, Y-Line, Swap-Verfahren in Linz oder eines gegen Spediteure, alles sogenannte „Großverfahren“, fast vergessen, dass in Wien noch immer ein Langzeitverfahren gegen die Aufzughersteller läuft.

Es ist komplett untergegangen, hat Null Öffentlichkeit, wird von durchaus löblichen Serienberichten des mittlerweile erkrankten Kurt Kuch (er bekämpft Krebs, liegt auf Reha), der die „Hypo“ als Leibthema hat, zugedeckt. Der Dichte der Berichterstattung über die „Hypo“-Ermittlungen kann nur Karl-Heinz Grasser in personam konkurrieren. Zu ihm wurde vor zwei Jahren sogar eine Bachelor-Arbeit verfasst (Titel: „Grundlagen und Berechtigung des investigativen Journalismus unter Darstellung der Affäre Karl-Heinz Grasser und des Murdoch-Skandals“. Uni Wien, 49 Seiten, 29. März 2012; im Wien EXTRA-Archiv). Bei seinem Ermittlungsfall weiß man jedoch bis heute nicht so genau, worum es eigentlich geht.

Großverfahren

Die Berichterstattung zu „Großverfahren“ der Justiz, die diese durch die Polizei aufklären lassen soll, ist medial schwierig, weil sie Prinzipien der kurzzeitigen Erregung des Lesers entgegensteht und der Leser, so hat es den Anschein, beim Medienkonsum wirklich nur seine täglichen „15 Minuten Hass“ auf „die da Oben“, die Hochstehenden, Gutverdiener, Manager, Generaldirektoren und Reichen braucht, nicht aber Hintergrundinformation.

Deshalb kritisierten Leute wie Hans-Jörg Manstein in seinen Medienzeitschriften und auf Medientagen Kurt Kuch und „News“ offen, weil man in der Hypo-Berichterstattung keinen Überblick mehr hat und kein roter Faden mehr erkennbar sei. Manstein, indessen 70 Lenze alt und Herausgeber von „Horizont“ und „Bestseller“, vergisst, dass nicht-personenzentrierte Berichterstattung, also institutionenorientierte Informationsleistung, die nicht am schönen Gesicht des Grasser, am Goda des Graf Ali, an den Stirnfurchen des Strasser oder am Stirnscheitelunterschwung des Julius Lindberg hängt, dem Leser Konzentration und Vorwissen abverlangt, das vielfach nicht vorhanden ist. Lange geübter Eindruck ist: Dem Leser fehlt Wissen, er möchte Neues erfahren, auch Hintergründe. Sie werden entweder nicht geliefert oder zu komplex aufbereitet.

Liftboys

Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung, dass es in den letzten zehn Jahren eine Entwicklung im Justizsektor gibt, die neu ist, nämlich, dass es „Großverfahren“ gibt, die nicht Einzelpersonen, sondern Institutionen attackieren und durchleuchten, ist wieder einmal zu erwähnen, dass es auch noch das mutmaßliche “Aufzugkartell” gibt.

Kartelle gab es immer wieder, sie dienen Preisabsprachen oder Qualitätsabsprachen. Legendär ist das „Phöbus-Kartell“, das 1924 von Osram gegründet worden sein soll und das Ziel verfolgt „Licht knapp zu halten“. (Siehe den früheren Beitrag über die Energiesparlampe.) Dieses Kartell hatte damals die Aufgabe, es soll bis weit in die 90-er Jahre bestanden haben, keine Glühbirnen mit zu langer Lebensleistung zu erzeugen, den Markt knapp und die Preise hoch zu halten.

Ein Manager, Karl Minich, bis zum großen Bang 2007 Vorstand der KONE Österreich, ist nach wie vor Beschuldigter im Ermittlungsverfahren zum größten bekannt gewordenen Kartellverfahren Österreichs. Er ist mittlerweile nicht mehr bei KONE beschäftigt. (Foto: Logo Kone)

Ein Manager, Karl Minich, bis zum großen Bang 2007 Vorstand der KONE Österreich, ist nach wie vor Beschuldigter im Ermittlungsverfahren zum größten bekannt gewordenen Kartellverfahren Österreichs. Er ist mittlerweile nicht mehr bei KONE beschäftigt. (Foto: Logo Kone)

Das „Aufzugkartell“ aus den Herstellern Schindler, KONE, OTIS, Thyssen/Krupp, Haushahn und Doppelmayr (genannt in der Reihe ihrer Größe) kam 2007 erstmals in die Öffentlichkeit. Das Österreichische Kartellgericht, das im OLG Wien seinen Sitz hat, begann unter der bescheidenen Aktenzahl 25 Kt 12/07 seine Ermittlungen. Mittlerweile, 2014, wird gegen 30 Personen aus der Verkaufs-, Manager- und Leitungsebene der genannten sechs Aufzugshersteller erhoben. Wo Geld ist, sind Anwälte. Diese wehrten sich, doch das Kartellobergericht, das ist in Österreich schlicht und einfach der Oberste Gerichtshof, wies Beschwerden gegen das Verfahren ab und seit 8. Oktober 2008 wird offiziell davon ausgegangen, dass der Anfangsverdacht trägt, der durch interne Zeugenaussagen dichter wurde, dass es zu kartellhaften oder kartellähnlichen Absprachen gegen den Preiskampf (vor allem aus dem Osten und Fernosten) am österreichischen Markt kam. Es geht um das Neugeschäft (Liftbau), um Sanierungen (Liftumbau) und um lukrative, langjährige Wartungsverträge bei Liften und Rolltreppen. Das Kartellgericht geht davon aus, dass es klubähnliche Treffen (“Gremium”) von 1980 bis 2005 gab, in denen der Preis der laufenden Angebote vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen abgesprochen und damit hochgehalten wurde. Es sollte verhindert werden, dass eine Firma tiefe Preise anbietet, um den Auftrag zu erhalten, weil dies das Preisgesamtgefüge für die Branche drückt.

Das sah zumindest die “Kommission für Wettbewerb” bisher auch so und verhängte auf EU-Ebene in der legendären Aufzugentscheidung im Februar 2007 über die Hersteller für wettbewerbsverzerrende Absprachen zwischen 1. Juli 2002 und 31. Dezember 2005 gemäß Artikel 81 EG eine Strafe von 990 Millionen Euro. Das wurde von allen Unternehmen beeinsprucht, der Betrag reduzierte sich teilweise, aber nicht erheblich.

Aufbauend auf diesem Europa-Urteil zog das Kartellgericht in Wien nach: Man verhängte die Rekordstrafe von 75.4 Millionen Euro Buße über die österreichischen Aufzugsfirmen, die höchste je in Österreich gegebene Pönale.

2007 vergab die EU 990 Millionen Bußgeld gegen das Aufzugkartell. Im Dezember 2007 zog das Kartellamt Österreich nach und gab 75,4 Millionen Euro Strafe an die heimischen Big Five der Branche. Interessanterweise wurde Thyssen nicht mit einer Geldbuße belegt. Ab diesem Zeitpunkt begann die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen 30 Einzelpersonen der Lift- und Rolltreppenbranche, die bis heute laufen. (Fotoquelle: Bundeswettbewerbbehörde BWB)

2007 vergab die EU 990 Millionen Bußgeld gegen das Aufzugkartell. Im Dezember 2007 zog das Kartellamt Österreich nach und gab 75,4 Millionen Euro Strafe an die heimischen Big Five der Branche. Interessanterweise wurde Thyssen nicht mit einer Geldbuße belegt. Ab diesem Zeitpunkt begann die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen 30 Einzelpersonen der Lift- und Rolltreppenbranche, die bis heute laufen. (Fotoquelle: Bundeswettbewerbbehörde BWB)

Gleichzeitig grenzten sich die Ermittlungen in Österreich im Datum ein. Das Wiener Kartellgericht setzt ab nun, aufbauend auf der EU-Entscheidung den Ermittlungszeitraum ab 2002 fest. Das hat mit der Kommissions-Entscheidung zu tun, aber auch, dass die Kartellrechtsgesetzgebung mit 1. Juli 2002 in Österreich novelliert wurde.

Im Strafermittlungsverfahren gegen die großen Sechs der heimischen Branche geht man davon aus, dass das “Kartell” seit 1980 auch in Österreich gewirkt und die öffentliche Hand, aber auch Private, die einen Aufzug oder eine Rolltreppe gebaut haben, im Preis hochgehalten hat. Doch erst seit Mitte 2002 haben sich die Gesetze konkretisiert und verschärft. Daher liegt der Ermittlungsschwerpunkt auf 2002 bis 2005.

Thyssen-Mann hat es hinter sich – Einstellung des Verfahrens

Gegen 29 Personen aus der Treppenbranche wird in Österreich nach wie vor ermittelt. Erst für einen vormaligen Manager ist es ausgestanden. Dipl. Ing. Klaus Hornickel war das, was man „Industrie-Manager alter Schule“ nennt. Er war von 1980 bis 1999 in Wien Geschäftsführer der Thyssen/Krupp Austria. In seiner Zeit teilten sich sechs mehrheitlich internationale Unternehmen den heimischen Aufzugsmarkt unter sich auf. Thyssen hatte ein Werk in Gratkorn für Aufzugsysteme und man jammerte über niedere Gewinnmargen. Es werde zu wenig gebaut, gäbe zu wenige öffentliche Aufträge und die kleinen Anbieter unterwandern den Preis, meinte 1997 Klaus Hornickel in einem alten Zeitungsbericht.

Etwa 2.500 neue Aufzüge in Österreich pro Jahr

Zur Zeit Hornickels, in den 90-er Jahren wurden pro Jahr in Österreich zwischen 2.000 und 2.500 Aufzüge gebaut. 75 % dieses Volumens teilten sich die sechs Unternehmen Schindler, KONE, OTIS, Thyssen/Krupp, Haushahn und Doppelmayr. Es gab 35 Firmen insgesamt im Aufzug- und Rolltreppenbereich, aber drei Viertel des Marktes gehörten sechs Firmen. Genau gegen diese sechs Firmen laufen seit sieben Jahren Kartellklagen und seit fünf Jahren persönliche strafrechtliche Ermittlungen nach dem Strafgesetz.

Bei einigen der 29 Beschuldigten beginnt die Flucht nach Vorne und führt das schon einmal dazu, dass man eine Firma 2012 „auf eigenen Wunsch“ verlässt, wie bei Mag. Helmut Heidl, der seit 2009 als Beschuldigter im Strafermittlungsverfahren gegen das mutmaßliche Aufzugkartell geführt ist. Andere wurden gegangen, so der im Strafverfahren nach wie vor als Beschuldigter geführte Karl Minich, der dieser Tage mit Einstellungsanträgen bei Gericht gescheitert ist, und unmittelbar nach den EU-Kartell-Urteilen 2007 bei KONE Austria entfernt wurde. Dipl. Ing. Peter Schweng, im Verfahren als Beschuldigter geführt, musste bei OTIS als Vorstand gehen, Dkfm. Hans Peter Schwarz, im Verfahren als Beschuldigter geführt, wurde als Schindler-Austria-Chef hinausgeworfen. Der langjährige Prokurist von Thyssen Austria, Markus Wartinger, der im Jahr 2000 in einem Medienbericht noch kunstfertig jammern durfte (zuvor hatte seine Firma den Lift-Auftrag für den Ares-Tower und den B-Turm im IZD-Gebäude an der Donauplatte erhalten), dass man diese „Projekte zu einem furchtbar schlechten Preis ergattert” habe, ist im Wiener Lift-Kartell-Strafprozess nach wie vor als Beschuldigter geführt und mittlerweile von Thyssen aus der Schusslinie genommen und als „Russland-Chef“ installiert worden.

Klaus Hornickel, in seiner fast zwei Jahrzehnte dauernden Zeit (1980-1999) als Thyssen-Austria-Chef einer der vier Hauptplayer im österreichischen Aufzugsektor, hat es hinter sich. Der Anfangsverdacht in den Ermittlungen gegen das angenommene „Liftkartell“ ging davon aus, dass die Gruppe der Chefs und Vertriebschefs der großen Sechs von 1980 bis 2005 in einem verschworenen Gremium tagte, in dem man offen die laufenden Ausschreibungen besprach. Zeittechnisch und lebensweltlich war Hornickel mittendrin. Als jemand, der Thyssen Austria als Vorstand diente und 400 Mitarbeiter lenkte, war er Bescheidwisser und Geheimnisträger. Und einer, der vermutlich eine Verschwiegenheitsklausel in seinem Pensionsvertrag hat. Mediengerecht jammern konnte er auch, etwa 1997 in einem alten Medienbericht, dass „die Preise“ in Österreich den Bach hinuntergehen.

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Thyssen-Manager Hornickel begannen am 30. Jänner 2009 nach gewerbsmäßigem Betrug (§ 148 StGB), Geldwäsche § 165 StGB, Absprachen bei Vergabeverfahren § 168a StGB, sowie Verschleierung nach § 122 GmbH-Gesetz und § 255 Aktiengesetz.

Lösung für Branchengrößen

Ein Nachweis, dass der Thyssen-Chef eine konspirative und kooperative Lösung unter den Branchengrößen für die Branchengroßen im Auge gehabt habe, konnte bisher jedoch nicht gebracht werden. Auch wenn die Annahme verlockend war, dass er ein schlechter Manager gewesen wäre, hätte er nichts gegen einen Preisrutsch unternommen. Es war nicht zu beweisen. Hornickel hat nun in Wien einen veritablen Gerichtserfolg erstritten, was als Erfolg seines Anwalts Richard Soyer zu sehen ist.

Sein Verfahren wurde nach fünf Jahren Ermittlung in erster Instanz komplett eingestellt.

Einen ersten Erfolg hatte Hornickel bereits am 13. August 2012, als eine Teileinstellung des Ermittlungsverfahrens nach GmbH-Gesetz und Aktiengesetz sowie nach dem Verdacht der Geldwäsche bewilligt wurde.

Wie immer bei Manager-Prozessen wird über den Anwalt Druck auf die Ermittler aufgebaut und laufend neuerlich ein Einstellungsantrag gestellt. Man kennt es aus dem Grasser-Verfahren. Tatsächlich stellte Anwalt Richard Soyer im Mai 2014 einen solchen Antrag auf Gesamteinstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Hornickel, wobei es nur mehr um den kartellrechtlichen Tatbestand im Strafgesetz (§ 168b StGB) ging und um den vorgeworfenen gewerbsmäßigen Betrug.

Betrachtungszeitraum auf 2002 bis 2005 eingeengt

Es ist auch der Fortdauer der Ermittlungen zu verdanken. Mit den Jahren hat sich der Betrachtungszeitraum geändert. Nach der Riesengeldbuße der EU-Kommission gegen die Mutterkonzerne von 990 Mio Euro im Februar 2007 folgte die Mega-Buße durch die österreichische Wettbewerbsbehörde von 75.4 Mio Euro an die Zweigfirmen 2008 und diese legte den Schwerpunkt der Begründung auf den Zeitraum Juli 2002 bis Ende 2005. Die Reform des Kartellgesetzes erfolgte eben 2002, eine Novellierung 2005. Damit grenzte sich der Ermittlungsspielraum auf die Jahresphasen 2002 bis Ende 2005 ein.

Der Ex-Thyssen-Austria-Mann Hornickel hat die Gnade der frühen Geburt und war nur von 1980 bis 1999 Geschäftsführer. Danach schied er nachweislich aus. Für das Gericht war das das Hauptargument, das er selbst gebetsmühlenhaft immer wieder vorbrachte. Er war im nun entscheidenden Ermittlungszeitraum (2002 fortfolgende Jahre) gar nicht mehr dabei, kann daher nichts Strafbares gemacht haben.

Das Verjährungsargument an sich zog weniger, weil das reformierte Kartellgesetz (2002, 2005) durchaus vorsieht, dass die alte Version von 1988 (§ 129 Abs 1 KartG) zur Anwendung kommt. Strafandrohung hier wie dort: Drei Jahre Haft. Kein ziehendes Argument war die lange Ermittlungsdauer, wie das auch im Fall Grasser dessen Anwalt Manfred Ainedter stets vorbringt. Es dauert eben wie es dauert. Letztlich waren im Fall Klaus Hornickel die mageren Ermittlungsergebnisse ausschlaggebend. Hornickel wird weniger stark durch Aussagen aus der Branche belastet als andere Manager, etwa Minich von KONE. Da nach fünf Jahren Ermittlungen gegen ihn „keine belastenden Umstände“ gefunden werden konnten, wurde das Ermittlungsverfahren Ende Juni 2014 gegen ihn eingestellt.

Gremium laut Zeugen existent gewesen

Das Strafverfahren gegen die Liftbranche ist noch nicht in einer Zielgerade. Es ist auch nicht anklagereif. Die Ermittlungen kreisen seit 2008 um einzelne Zeugenaussagen aus der Branche, die belegen sollen und wissen wollen, dass es zwischen 1990 und 2005 eine Runde aus Verkaufsleitern und teilweise auch Geschäftsführern gab, in der öffentliche Ausschreibungen diskutiert wurden und in der auch chiffrierte Zahlencodes im Spiel gewesen sein sollen, in der Art, dass man unausgesprochen Zuweisungen von Projekten vornimmt. In diesem „inneren Kern“ sollen ausschließlich Mitglieder der Firmen Schindler, OTIS, KONE, Thyssen, Haushahn und Doppelmayr teilgenommen haben, nicht andere Anbieter.

Mehrere Zeugen bestätigen in ihren Polizeiaussagen die Existenz dieses Gremiums zumindest von 1990 bis 2000, weil sie daran teilgenommen haben. Es fällt auf, dass die ersten vier genannten Firmen bei allen Großprojekten in Österreich abonniert sind und sich Städte untereinander gut aufteilen. Es fällt auf, dass Neubieter, die sich ebenso um ein Projekt bewerben, nicht zu Zug kommen oder abgeworben und übernommen werden.

Die Wiener Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat 2008 eine hohe Buße von 75.4 Millionen Euro für fünf große Firmen ausgesprochen. Die BWB ist nicht beliebt, sie ist aber auch das, was ihr Leitbild ist: Hüterin des Wettbewerbs. Prinzip des freien Wirtschaftens ist, dass jeder seine Chance bekommen solle.

In der Aufzugsbranche beherrschen bis heute sechs Firmen 75 % der Aufträge. Bei angenommenen 2.400 Liftbauten im Jahr in Österreich wären das 1.800 Aufträge für die Big Six, die sich gut kennen und 600 für den Rest der Anbieter in Österreich. Das riecht nach Kartell, klingt wie Kartell und es ist vielleicht sogar ein Kartell.

Die BWG will für freies Wirtschaften sorgen. Daher ermittelt man aktuell gegen einen anderen Krösus: SPAR. Doch das ist eine andere Geschichte.

Marcus J. Oswald (Ressort: Wirtschaft)


Einsortiert unter:Wirtschaft Tagged: Absprache, Aufzug, Aufzugskartell, öffentliche Gebäude, Bauausschreibungen, Bauen, Doppelmayr, Elevator, EU, Europäische Kommission, freier Wettbewerb, Gremium, hart wie Kruppstahl, Haushahn, Kartellgesetz, Klaus Hornickel, KONE, Konkurrenzverhalten, Kontrollbehörde, Krupp, Kurt Kuch, Liftkartell, Marktbeherrschung, Otis, people flow, Schindler, Thyssen, ThyssenKrupp, Wettbewerb, Wettbewerbskommissar, Wettbewerbskommission, Wirtschaft, zäh wie Leder

Prozess gegen Julius Lindbergh Meinl – Teil 1 – Das Personal

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(Wien, im August 2014) Der Strafprozess gegen Julius Lindbergh Meinl steht auf der Startbahn. Noch ist es nicht soweit. Es ist nun an der Zeit, den Lesern das Personal näher vorzustellen. Wer tritt auf, welche Namen? Über die Inhalte, worum es im Prozess gehen wird, in Folge-Teilen.

Es wird fünf Angeklagte geben. Wie die Dinge derzeit liegen, stehen die wesentlichen fünf Männer als Gruppe vor Gericht, die die Meinl-Bank und ihre Nebenfirmen repräsentieren oder repräsentierten.

1. Lizenziat oec. Julius Lindbergh MEINL (geb. 9.07.1959)
2. MMag. Peter WEINZIERL (geb. 25.07.1965)
3. Günter WEISS (geb. 23.12.1961)
4. Dr. honoris causa Robert KOFLER (geb. 8.10.1956)
5. Honorar Professor Dr. Karl HEMPEL (geb. 8.02.1937)

Nach derzeitigem Informationsstand sind 18 Zeugen geplant, die im Prozess rund um angenommene Untreue in der Höhe von 211.909.041,86 Euro ihren Kenntnisstand von der Sache zu Gehör bringen sollen.

1. Jacob Frans VERHEIJ
2. Alexander Johannes BRAAM
3. Thomas MEINL
4. Thomas NILSSON
5. Karl KULOVITS
6. RA Dr. Oskar WINKLER
7. Mag. Stephan VISY
8. Klara KALMAR
9. MMag. Eva-Maria LÜBKE
10. Mag. Judit RESCH (Meinl Bank AG)
11. Mag. Andrea NIEDERSÜSS (Deloitte Wirtschaftsprüfung)
12. Dr. Alexius GÖSCHL (Deloitte Wirtschaftsprüfung)
13. RA Mag. Dr. Lothar WILTSCHEK
14. RA Dr. Georg SCHIMA
15. RA Dr. Georg DIWOK
16. Mag. Monika TANZER (FMA)
17. Mag. Martin HAMMER (Notenbank ÖNB)
18. Mag. Roman MANG (Notenbak ÖNB)

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Für die Zeugen die Wahrheitspflicht.

Beitrag mit näheren Erklärungen zu dieser unschönen Personalie folgt in Kürze! Die Erläuterung der Besetzung im eröffneten Programmheft.

Bis dahin etwas Musik: Der King.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Meinl-Prozess)


Einsortiert unter:Gericht, Meinl-Prozess Tagged: Günter Weiss, Julius Lindbergh Meinl, Karl Hempel, Meinl Bank, Peter Weinzierl, Robert Kofler

Ausgewogen – Amtsmissbrauch am Mistplatz

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Kronzeuge Eisen Walter bezog jahrelang unter der Hand Ware von städtischem Mistplatz Grasbergergasse 1. Pro Jahr 500 Tonnen Metall, die er privat um bis zu 30.000 Euro weiterverkaufte. Drei Suspendierungen! (Foto: Karte Stadt Wien)

Kronzeuge Eisen Walter bezog jahrelang Ware unter der Hand vom städtischen Mistplatz Grasbergergasse 1. Pro Jahr 500 Tonnen Metall, die er um bis zu 30.000 Euro weiter verkaufte. Drei Gemeindemitarbeiter sind suspendiert! (Foto: Karte Wien)

(Wien, im August 2014) Ein neuer Fall von Amtsmissbrauch steht der Wiener Verwaltung ins Haus. Er besteht aus Wegschauen, Mitmachen, Schweigen. Es spielen auch merkwürdige Leute eine Rolle. Es geht auch um eine mutmaßliche Erpressung. Drei Mitarbeiter, ein hauptverdächtiger Platzarbeiter, der Platzmeister und der Oberaufseher sind suspendiert.

Der Fall ist ähnlich gelagert wie dereinst als drei Mistaufleger der MA 48 gegen ein kleines Handgeld mehr Mist als vertraglich zugesichert abtransportiert hatten. Sie wurden nach Amtsmissbrauch verurteilt, wenngleich der Fall im Vergleich zum aktuellen eine Lapalie ist. Schauplatz des aktuellen Falles ist der Mistplatz in Wien 3 Grasbergergasse.

Aufdecker zugleich Nutznießer

Der Fall hat eine skurrile Note: Der Aufdecker der Missstände am Mistplatz der Wiener Gemeindeverwaltung, der die Magistratsabteilung für Abfallwirtschaft (MA 48) untersteht, ist zugleich ihr langjähriger Nutznießer. Er ist aus der Rolle des Profiteurs, der in einem Schattensystem des Schleichhandels bis zu 30.000 Euro pro Jahr verdient hat, in die Rolle des Rächers von Bestechlichkeit und Korruption geschlüpft. Dass er nun “Kronzeuge” sein will, hat auch damit zu tun, dass seine Quelle für den Schleich im Juni 2014 versiegen sollte. Die Motivation des “Aufdeckers”, der zugleich Selbstanzeige machte, ist unklar. Gesichert ist hingegen einiges:

Am 16. Juli 2014 ging um 19 Uhr 35 bei Theodor Schwarz in der MA 48, Abteilung Interne Revision, ein Email von einem Account von „Yahoo“ ein, dem eine VCF-Datei angeschlossen war, die den Namen “Gunter” trug. Um 19 Uhr 36 ging an Theodor Schwarz ein zweites Email vom selben “Yahoo”-Account, dem ebenso eine VCF-Datei angeschlossen war: Sie trug den Namen Walter. Beide Dateien sind Telefonbuchauszüge vom Outlook-Programm des Absenders. Beide Telefonnummern betreffen zwei Mitarbeiter der MA 48: Walter K. ist seit Jahren Platzarbeiter am Mistplatz Grasbergergasse 1030 Wien, außerdem Personalvertreter für den Kehrbezirk 3/11. Günter R. ist sein direkter Vorgesetzter und Platzmeister am Mistplatz Grasbergergasse.

Der gleiche Absender schickte bereits am 5. Juli 2014 eine Nachricht. An diesem Tag wurde der MA 48 per Email der Hinweis gegeben, dass am Mistplatz 1030 Wien Grasbergergasse seit Jahren illegaler Handel betrieben wird. Damit kam eine Bestechungs-Affäre ins Rollen.

Alle drei Emails stammen von Walter Stöckl. Er wird in der Altwarenbranche auch „Eisen-Walter“ genannt. Eisen-Walter arrangierte in der Folge ein Treffen mit der Spitze der Internen Revision der MA 48. Dieses kam bald zustande. Revisor Theodor Schwarz traf sich mit dem Eisenfachmann, der auch eine Vergangenheit anzubieten hat, was hier nichts zur Sache tut. Bei diesem ersten Gespräch kam heraus, dass „Eisen-Walter“ seit Jahren vom Mistplatz Metalle in jährlichen Volumina bis zu 500 Tonnen bekommt, und er dieses bei der Firma Tispira Recycling in Hagenbrunn (NÖ) verkauft.

Im Gespräch beklagt sich Eisen-Walter zur Überraschung von Revisor Schwarz, dass die Zeiten schlechter würden, weil die Verantwortlichen des Mistplatzes, speziell sein direkter Ansprechpartner Walter K. „die Preise“ sukzessive nach oben getrieben habe. Der Revisor lauscht andächtig und traut seinen Ohren nicht. “Eisen Walter“ erklärt, dass er in unmittelbarer Nähe, eine Gehminute entfernt, eine Garage gemietet hat, die als Zwischenlager dient. In der Nachbargarage ist ein „dicker Jugoslawe“ eingemietet, der ebenso Kontakte in den Mistplatz habe.

Auf Nachfrage des Revisors, wer „mitschneidet“, nennt “Eisen-Walter” den Platzarbeiter Walter K., den Platzmeister Günter R, sowie einen gewissen „Schurli“, der der Oberaufseher Georg S. ist. “Eisen Walter” gibt dem Revisor am 16. Juli 2014 einen Schlüssel für das Lager. Am Abend schickt er zur Verdeutlichung, dass er keine Märchen erzählt, um 19 Uhr 35 und 19 Uhr 36 jeweils ein Email mit den telefonischen Kontaktdaten zu den Mitarbeitern am Mistplatz.

Beim zweiten Treffen am 18. Juli 2014, das zu Dritt stattfand, mit dem Revisor der Internen Abteilung der MA 48 und einer Schreibkraft, wird “Eisen Walter” deutlicher, was den Umfang der gehandelten Ware angeht. Es wird ein Protokoll-Aktenvermerk (MP Grasbergergasse, 18. Juli 2014) angelegt. Auf drei dichtbeschriebenen Seiten erklärt Walter Stöckl das “Geschäft”.

Er gibt an, dass er pro Jahr etwa 500 Tonnen Eisen vom Mistplatz erhalten habe. Er bringt zu diesem Treffen ein Waageprotokoll mit und eine Abrechnung von Tispira.

Der Inhaber von Eisen Walter gibt an, dass er allein im Jahr 2013 um 30.000 Euro Eisenwaren vom Mistplatz 1030 Wien erhalten und bei der Firma Tespira, einem Recycling-Verwerter erlöst hat. Drei Mistplatzarbeiter sind derzeit suspendiert. (Abrechnung Eisen Walter, 2013)

Der Inhaber von Eisen Walter gibt an, dass er allein im Jahr 2013 Eisenwaren im Marktwert von 30.000 Euro vom Mistplatz 1030 Wien erhalten und bei der Firma Tispira, einem Recycling-Verwerter, erlöst hat. Drei Mistplatzarbeiter sind derzeit suspendiert. (Abrechnung Eisen Walter, 2013)

Begonnen hat das “Geschäft” mit dem Mistplatz vor zehn Jahren.

Ursprünglich kam er als Lieferant. Er brachte aus Wohnungsräumungen, die er machte, überschüssige Dinge zum Mistplatz. Schon damals hatte Walter K. am Platz das Sagen. Platzarbeiter K. wird von “Eisen-Walter” schwer belastet, indem er angibt, dass K. sich “die besseren Dinge” selbst zur Seite gelegt habe. Dessen Bruder betreibe am Ostbahnelf-Platz (Fußballplatz) einen Flohmarktstand.

K. habe außerdem ein Lager in seinem Haus im Burgenland und in der Hausbesorger-Wohnung im 11. Bezirk bei seiner Frau, wo sich Waren “bis unter die Decke” vom Mistplatz befänden. “Eisen-Walter” gibt an, dass Walter K. auch mit rohstoffhaltigen Sammelgütern eigene Geschäfte gemacht haben soll. Zum Beispiel soll vorgekommen sein, dass Platzarbeiter K. sich einmal 100 Kilo Kupfer und 100 Kilo Messing seperat gelegt habe und “Eisen Walter” habe es ihm mit seinem PKW in die Recycling-Firma gefahren. Dafür erhielt Platzarbeiter K. von “Eisen Walter” in Bar 1.000 Euro.

“Eisen Walter” kam laut Aktenvermerk vor der Internen Revision am 18. Juli 2014 “jeden Tag” zum Mistplatz. Meist nach 14 Uhr 30. Täglich erfolgten Abtransporte für seine private Verwertung. Im Protokoll, Seite 2, gibt er an: “Im Jahr habe ich ca. 500 Tonnen weggeführt. 2013 habe ich 30.000 Euro Steuern bezahlt. 2012 sogar fast 700 Tonnen.”

Altwaren-Insider Eisen Walter packt aus: 500 bis 700 Tonnen Material pro Jahr bezog er laut seinen Angaben gegen geringes Taschengeld vom Mistplatz der Gemeinde Wien. Die Mitarbeiter dementieren, wurden aber suspendiert. (Foto: Aussage Walter Stöckl vor Interner Revision der MA 48 vom 18. Juli 2014)

Altwaren-Insider Eisen Walter packt aus: 500 bis 700 Tonnen Material pro Jahr bezog er laut seinen Angaben gegen geringes Taschengeld vom Mistplatz der Gemeinde Wien. Die Mitarbeiter dementieren, wurden aber suspendiert. (Foto: Aussage Walter Stöckl vor Interner Revision der MA 48 vom 18. Juli 2014)

Zu den Bezahlmodalitäten am Platz gibt der “Kronzeuge” auch Auskunft: Pro Tag habe er mindestens 30 Euro, aber höchstens 100 Euro bezahlt. Wohl gäbe es Detailpreise wie 20 Euro für eine Waschmaschine, 30 Euro für einen Flachbildschirm, 10 bis 15 Euro für ein Handy, 30 bis 70 Euro für einen alten Laptop. Jedoch habe man immer “Pauschal”-Preise pro Tagesfuhr gemacht und diese wären bei 30 bis 100 Euro gelegen.

“Eisen-Walter” gibt an, dass er das letzte Mal Anfang Juni 2014 bei K. “gekauft” habe. Dann war Schluss. Es gab internen Streit wegen der vielen Geschäfte am Mistplatz. Manche wie der Platzmeister R. haben den Platzmitarbeiter K. gedrängt, alle Geschäfte zu beenden. Oberaufseher S. hat pauschal gesagt, sie “sollen aufhören”, konnte sich aber nicht durchsetzen. 

Das geht aus den Einvernahmeprotokollen der drei Hauptbeteiligten des Mistplatzes 1030 Wien Grasbergergasse hervor.

Am 21. Juli 2014 machte die Interne Revision der MA 48 mit allen Dreien eine Einvernahme. Die wichtigsten Passagen.

Der 54-jährige Oberaufseher Georg S., seit 24 Jahren bei der Gemeinde, sagt gleich einleitend in seiner Befragung um 8 Uhr morgens, dass ihm die Führung entglitten ist: “Ich misch mich bei Platzdingen nicht mehr ein, seitdem es geheißen hat, dass die Mistplätze in der Verantwortung der Kehrbezirksleiter liegen.”

Er hat meistens Außendienst und der reguläre Dienst endet auch um 14 Uhr 30. Da der Platz bis 18 Uhr offen hat, weiß er nicht, was nach 14 Uhr 30 geschieht.

Er sagt auch: “Ich möchte meine Kollegen keinesfalls verraten, möchte jedoch gleich vorweg sagen, dass ich niemals Geld erhalten habe und daher meinen Kopf nicht hinhalten möchte, auch wenn meine Kollegen sehr nett sind.”

Er ist loyal und ein väterlicher Kollege. Aber ihm ist aufgefallen, dass es “Ungereimtheiten am Mistplatz” gab. Waschmaschinen fehlten. Ihm fiel auch auf, dass immer Busse kamen, die nichts brachten, aber viel mitnahmen. Der “weiße Bus” von “Eisen Walter”. Ein “grüner Bus”, der “weiße Bus” (eines Kroaten; “der nahm auch keine speziellen Dinge, sondern alles mit”), ein “grauer Bus” (eines Serben), ein “Sharan” (eines Ex-Jugoslawen), das “Rohrmax-Auto” (des Bruders des Platzhauptmanns K.; der mit dem Flohmarkt am Fußballplatz).

Was tat der Oberaufseher gegen diese Bus-Invasion? Naja, er hat väterlich weggeschaut. Zitat: “Ich habe dann pauschal gesagt, dass die Kollegen mit dem Schwachsinn aufhören sollen.” Er betont in seiner Befragung: “Ich möchte nochmals sagen, dass mir nur vorgeworfen werden kann, dass ich weggesehen habe.”

Der 50-jährige Platzmeister Günter R., seit 30 Jahren in der Gemeinde, war näher an der Sache dran, nie im Außendienst, sondern immer am Platz. Er beginnt seine Befragung um 11 Uhr 30 durch die Interne Revision mit einem Geständnis: “Was soll ich jetzt sagen – sie wissen eh schon alles – ich habe mich auf einen Scheiß eingelassen.”

Er wurde 2010 auf diesen Mistplatz versetzt und damals gab es bereits Strukturen. “Eisen Walter” kam täglich und holte Metalle. R. in seiner Aussage: “Wir bekamen dafür pro Kopf 10 bis 15 Euro.” Das Inkasso machte Platzhauptmann K., der dann mit R. “abteilte”. Sonst weiß er gegenüber der Internen Abteilung nur von einem “grauen Bus”, der Computer abkaufte und pro Stück 10 bis 20 Euro zahlte.

Auf die Frage, welche Mengen Schrott “Eisen Walter” pro Jahr abholte und was er damit lukrierte, antwortet Platzmeister R: “Das würde ich auf 20.000 Euro schätzen.”

Der 44-jährige “Platzhauptmann” Walter K., seit 22 Jahren in der Gemeinde, bestreitet in seiner Befragung durch die Interne Abteilung um 12 Uhr 30 alle Vorwürfe als einziger. Er sagt: “Ich bin mir keiner Schuld bewußt und ich habe nichts getan.” Er dreht den Spieß um und meint: “Ich werde von einem Kunden erpresst, bedroht und beschimpft.” (gemeint “Eisen-Walter”)

“Dieser Kunde ist sauer, weil ich mich von ihm nicht bestechen lasse.”

Walter K. will “von einem befreundeten Polizist” auch in Erfahrung gebracht haben, dass “Eisen Walter” 18 Jahre in Stein gesessen habe.

In seiner Einvernahme durch die Interne Abteilung äußert sich K. zu keinem einzigen Vorwurf des Schleichhandels, sondern er geht in die Offensive und bezichtigt den “Kronzeugen”, der mit seiner Anzeige auch eine Selbstanzeige machte, der Erpressung. 

Tatsächlich gibt es offenbar wechselseitige Geldforderungen und schlechte Abmachungen in der letzten Zeit. Diese führten zu einem SMS-Schlagabtausch zwischen “Eisen Walter” und Platzmeister R. Grund dürfte sein, dass der Platzmeister alle Geschäfte einstellen wollte. 

Doch es war zu spät. Die mutmaßlichen Nebengeschäfte liefen zu lange.

Die MA 48 suspendierte alle drei: Den Platzarbeiter (“Platzhauptmann”) Walter K., den Platzmeister Günter R. und den Oberaufseher Georg S. bis auf weiteres. Nun ist wohl die Kriminalpolizei am Zug.

Marcus J. Oswald (Ressort: Crime, Bezirksgeschehen, 3. Bezirk)

 


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Landl Gate – Einleitung

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(Wien, im August 2014) Dieses Journal bringt in den nächsten Wochen ein paar Beispiele, Schmankerl und Highlights, die zeigen, wie am größten Gericht Österreichs in den letzten fünf Monaten mit den Daten umgegangen wurde.

Dies geschieht für die betroffenen Bürger, Kriminellen, Asylwerber, Inländer, Ausländer, Staatenlosen, Schwarzen, Lichtbraunen, Gelben und Weißen entpersonalisiert, für die Akteure und Verantwortlichen jedoch personalisiert, da es Absicht ist, Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen, zu lokalisieren und mit zarten Analysen zu benennen. Aus der längeren Draufschau gibt es Schwerpunkte bei manchen Personen, die noch viel dazu lernen müssen. Gerichtspost ist nicht Oma’s Post.

Mittlerweile, mit 28. August 2014, wurde das Abfallsystem in der Justiz reformiert und das ist richtig so.

Es ging diesem Journal in seinem Fischzug nicht darum zu skandalisieren, sondern so viele Beweise zu sammeln, bis man nicht mehr zur Tagesordnung übergehen kann.

Behörden neigen bei Fehlern dazu zu sagen, dass es Einzelfälle sind. Landl Gate war ein Systemfehler. Das werden die auszugsweise gebrachten Beispiele luft- und wasserdicht, niet- und nagelfest belegen.

Die Analyse wird schrittweise vollzogen. Beiträge kommen in losen Abständen.

Aus Sicht des Journals muss nun zum Thema eine Parlamentarische Anfrage folgen und der Herausgeber stellt sich interessierten Parlamentariern gerne einem Telefonat oder für ein Zweigespräch im Caféhaus zur Verfügung, um Hintergründe zu nennen und das “Fleisch” für eine solche Anfrage an den Minister Brandstätter zu liefern. Der Herausgeber kann interessierten Volksvertretern Auskünfte geben über den Bestand der Müllcontainer im Zeitraum März 2014 bis 22. August 2014. Einladungen zu größeren Veranstaltungen werden nicht angenommen, da das Gen zur Selbstdarstellung fehlt. 

Wenn eine Partei Interesse für ein informelles Gespräch hat, kann man gerne in Kontakt treten (Grüne, Team Stronach, FPÖ, Neos, wer immer es machen will, es ist ein eher parteifreies Thema und das Gespräch wird mit jedem angenommen). Eine Parlamentarische Anfrage muss aber gemacht werden. Auskünfte sind – im Gegensatz zur Meinl-Sache – kostenlos. Es werden keine Gutscheine, Fahrräder oder Anzüge als Gegenleistung verlangt. Der Herausgeber trägt sowieso nie welche.

Es kann jetzt schon verraten werden, dass die Abteilungen der Staatsanwaltschaft wie die Abteilungen des Gerichts gleichmaßen geschlampt haben und sich keinen Gedanken um die personenbezogenen Daten, die in ihren Unterlagen stecken, gemacht haben.

In den nächsten Wochen wird schrittweise das Material katalogisiert und kategorisiert. Es geht in der Metaanalyse nicht um Inhalte oder darin vorkommende Normunterworfene, sondern um die verantwortlichen Abteilungen. Es stellt sich jetzt schon tendenziell heraus, wo die größten Fehlerherde waren.

Es werden harte Beispiele von Verfehlungen gezeigt, die eine große Behörde nie begehen darf, aber auch Schmankerl.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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Landl Gate – Installateur in der Staatsanwaltschaft

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 (Wien, im August 2014) Jeder kennt die Sache mit dem schmutzigen Geschirr. Man isst gern, aber keiner räumt gern weg. Es ist beim Militär so, in den Häfen so, in Kleinfamilien so, überall: Keiner will den Abwasch übernehmen, da niemand den Satz glaubt, dass man vom Tellerwäscher zum Millionär wird. Deshalb gibt es Geschirrspüler. Wechselseitiges soziales Downgraden wird neutralisiert und keiner muss sich erniedrigen. 

Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Geschirrspüler von Electrolux. Der steht im vierten Stock im “Sozialraum” hinter Tür 4094. Der Sozialraum ist ein Raum sozialer Nähe. Das Problem im Juli 2014 war: Die Tür des Geschirrspülers klemmte und ging nicht zu. Zwar ist die Hälfte der Staatsanwälte so jung, dass sie noch in einer WG wohnen könnten. Ein Leben ohne Geschirrspüler kann sich trotzdem keiner vorstellen. Daher wurde der Installateur gerufen.

Am 17. Juli 2014 kam der Techniker von Electrolux, Herr Hirnschall, und besah sich von 9 Uhr 10 bis 9 Uhr 50 das Problem. Erfreuliche Nachricht: Er konnte es vor Ort lösen. Er hat den “Türschalter erneuert”, das “Gerät überprüft”, eine Probe gemacht und festgestellt: “Gerät ok.”

Electrolux ZDI112X ist nun wieder in bester Ordnung im Sozialraum der Staatsanwaltschaft Wien, dem Raum sozialer Nähe, wo man gern einmal Mäuschen spielen möchte. Der funktionstüchtige Geschirrspüler brummt. Sonst wäre es nichts.

Installateur Hirschall ist auch zufrieden: Er baute Ersatzteile um 77,50 Euro ein, verrechnete 51 Euro Fahrtpauschale und hat einen Arbeitswert von 69,75 Euro geleistet. Ohne Steuern macht das 198,25 Euro. Mit Mehrwertssteuer 237,90 Euro.

Kein Leben ohne Geschirrspüler. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihren am 17. Juli 2014 reparieren lassen. Die Tür ging nicht zu. Der Service kostete 237,90 Euro. Ein Neugerät kommt auf 410 Pfund. Es ging sich noch knapp aus. (Foto: Rechnung an Installateur)

Kein Leben ohne Geschirrspüler. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihren am 17. Juli 2014 reparieren lassen. Die Tür ging nicht zu. Der Service kostete 237,90 Euro. Ein Neugerät kommt auf 410 Pfund. Es ging sich noch knapp aus. (Foto: Rechnung von Installateur)

Bezahlt wird das vom Bund. Bund? Bund der Steuerzahler, Bund der Bürger, von allen. Mit Steuergeld. Wenn eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft Wien Waren- und Dienstleistungen einkauft, macht sie das unter dem Kürzel “J36″. Die “E-Rechnungsverordnung” vom 1. Jänner 2014 sieht das so vor. Der Dienstleister stellt eine Rechnung an die “Einkäufergruppe J36″ aus. Irgendwer in der zentralen Verwaltung im Justizministerium weiß, dass die StA Wien einen Einkauf getätigt hat, und bezahlt. Kompliziertes System. 

Es gibt Theorien, die besagen, dass zu Zeiten des papierlosen Büros sich der Papierverbrauch in Wahrheit vervierfacht hat. In Zeiten des elektronischen Aktes, elektronischen Agierens und elektronischen Schriftverkehrs scheint das so zu sein. Außerdem ist der Erklärungsbedarf zu Verorndungen groß. Hier gibt eine Sachbearbeiterin dem Handwerker die Anweisung, wie die Zahlung zu erfolgen hat, schickt ihm das per Email, macht vom Bildschirm einen Screenshot, druckt diesen aus und wird das Papier zum Altpapier. (Foto: Rechnungsinformation)

Es gibt Theorien, die besagen, dass sich zu Zeiten des papierlosen Büros der Papierverbrauch vervierfacht hat. In Zeiten des elektronischen Aktes, elektronischen Agierens und elektronischen Schriftverkehrs scheint es so zu sein. Auch ist der Erklärungsbedarf zu neuen Verordnungen groß. Im Bild gibt eine Sachbearbeiterin dem Handwerker die Anweisung, wie die Zahlung zu erfolgen hat, schickt ihm das per Email, macht vom Bildschirm einen Screenshot, druckt diesen aus und wirft das Papier mit dem Bild von ihrem Bildschirm zum Altpapier. (Foto: Rechnungsinformation)

Warum man das weiß? Die Sachbearbeiterin, die den Installateur geholt hat, hat einen Bildschirmabzug vom Schriftverkehr gemacht und weggeworfen. Nicht klar ist, warum eine Behörde alles per Computer macht, dann aber per “Druck-Taste” einen Screenshot macht und diesen drei Wochen später zum Altpapier legt. Dieser Kreislauf an digitalem Schriftverkehr, der zu Papier und schließlich Altpapier wird, erklärt sich kaum. Selbst bei harmlosen Dingen nicht. Ist auch nicht wichtig.

Das Wichtigste ist doch, dass der Geschirrspüler im Sozialraum der StA Wien wieder reibungslos läuft. Das ist das Allerwichtigte. Ohne geht es nicht.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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Rene Benko scheiterte mit Berufung am OLG Wien und OGH

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(Wien, im August 2014) Der findige Tiroler Immobilienunternehmer Rene Benko, den “Spiegel Online” kürzlich als “jungen, vorbestraften Selfmade-Millionär” bezeichnet hat, hat seinen Prozess rund um Bestechung eines italienischen Steuerbeamten in Wien beendet. Am 2. November 2012 erfolgte das Ersturteil am LG Wien (12 Monate bedingt). Am 13. August 2013 fand die Berufungsverhandlung gegen die Strafhöhe am OLG Wien statt. Doch bis heute ist keines der Urteile im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) eingespeist. 

Schweigsames Datensystem

Weder unter der Suche § 308 StGB, noch unter Rene B, noch unter der Geschäftszahl 19 Bs 37/13z in Verknüpfung mit OLG Wien findet man im RIS etwas. Für wenig schlaue und aus den Tiefen des Arbeiterproletariats stammende Personen wie den Herausgeber dieser Webseite heißt das im Klartext nichts anderes als, dass es sich manche richten können. Rene Benko zum Beispiel.

Vor dem Oberlandesgericht Wien am 13. August 2013 gab er ein Nettoeinkommen von 28.000 Euro pro Monat an und er nahm sich gleich drei Anwälte, namentlich Schillhammer, Eichenseder und Obholzer, um seine Haut zu retten. 

12 Monate bedingt

Das Ersturteil am LG Wien vom 2. November 2012 ist nirgends in schriftlicher Form veröffentlicht. Das OLG-Urteil auch nicht. Möglicherweise wartete man das OGH Urteil ab (11. August 2014). Gemessen daran, dass man im Rechtsinformationssystem (RIS) zu jedem Strauchdieb, zu jedem Droher, der mit seiner Alten hängt, ein Urteil nachlesen kann, sollte man sich zum Mann, der halb Wien kauft, Warenhausketten in Deutschland und Italien, und dessen Immobilienfirma auf einen Grundwert von mehreren Milliarden Euro taxiert wird, nicht zu viel Zeit lassen.

Klassenjustiz gibt es nicht. Aber Altpapier. Dank des Landl Gate liegt diesem Journal nun das Urteil vom OLG Wien vom 13. August 2013 zu Rene Benko in schriftlicher Form auf 23 Seiten vor. Dieses wird auf dieser Webseite morgen in einem Zwischenbericht referiert, da es nicht im Detail bekannt ist, die heimische Justiz vor Größen der Wirtschaft und Finanz sicher nicht duckst, sich aber viel zu viel Zeit lässt mit der Freischaltung von haarigen Urteilen in der Rechtsdatenbank. 

Wenig Information

Ein Mann, der die halbe Wiener Innenstadt in Luxusshops und Hotels umwandelt, täglich Deals abwickelt und munter an seinem Netzwerk arbeitet, ist von öffentlichem Interesse. Daher wird sein OLG-Urteil im Bestechungsprozess hier ausführlich bekannt gemacht. Es wird erwartet, dass das OGH-Urteil vom 11. August 2014 dann durch die Justiz ebenso zügig öffentlich gemacht wird.


Immounternehmer Rene Benko hat drei Anwälte in Beschäftigung und wurde am OLG Wien dennoch am 13. August 2013 zu 12 Monaten bedint verurteilt. Anfang August 2014 legte der OGH Wien nach und bestätigte die Strafe. (Fotoauszug: OLG Urteil)

Immounternehmer Rene Benko hat drei Anwälte in Beschäftigung und wurde am OLG Wien dennoch am 13. August 2013 zu 12 Monaten bedingt verurteilt. Anfang August 2014 legte der OGH Wien nach und bestätigte die Schuld. (Fotoauszug: OLG Urteil)

Nun eine Kurzzusammenfassung der Gründe aus dem nicht öffentlich existenten OLG Wien-Urteil des Rene Benko (19 Bs 37/13z), die zu seiner Verurteilung nach § 308 StGB (Bestechung) eines italienischen Steuerbeamten im Versuch via Ivo Sanader, damals kroatischer Ministerpräsident, führten. (Beitrag folgt!)  

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht)


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Riesenerfolg für Wiener Polizei im Kampf gegen Produktpiraterie und Medikamentenfälschung

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Haben diesmal alles richtig gemacht: Die eigens gebildete SOKO Gruppe Vigorali aus dem Bundeskriminalamt mit ihrem Leiter (links im Bild). Im Bild vorne die Ressortleiterin des Innenministeriums Johanna Mikl-Leitner, die die Beute der Polizei zeigt: Bargeld, Kuverts und wirkungslose Potenzheber. (Foto: BMI/Egon Weissheimer)

Haben diesmal alles richtig gemacht: Die eigens gebildete SOKO-Gruppe Vigorali aus dem Bundeskriminalamt mit ihrem Leiter (links im Bild). Im Bild vorne die Ressortleiterin des Innenministeriums Johanna Mikl-Leitner, die die Beute der Polizei zeigt: Bargeld, Kuverts und wirkungslose Potenzheber. (Foto: BMI/Egon Weissheimer)

(Wien, im September 2014) Einen beachtlichen Erfolg hat das Wiener Bundeskriminalamt am heutigen Tag zu verbuchen. Man brachte eine seit 2012 laufende Ermittlung in eine ukrainisch-israelische Tätergruppe zum Abschluß. Seit Herbst 2011 kauften geschätzt 30.000 Männer Potenzheber in Onlineshops bei etwa 50 Webseiten, die alle in der Ukraine gehostet wurden. Sie lauteten auf klingende Namen wie apotheke-austria.com, pharmathek-europe.com oder meddirekt24.com. Die Webseiten wurden von einem Callcenter in Odessa (Ukraine) betreut. Weitere Büros unterhielten die Täter in Kiew und Charkow (beides Ukraine).

Die Wiener Tätergruppe, israelische Juden aus dem 2. Bezirk, agierten von einem Warenlager in der Lasallestraße 11 im 2. Bezirk aus, sowie von Wohnungen. Die Haupttäter, das Brüderpaar T., kaufte am Max Winter Platz 12 im “Papiertiger”, welcher vom Bundeskriminalamt observiert wurde, pro Monat bis zu 8.000 Kuverts, um diese mit Potenzpillen zur Versendung zu bringen. Vom BK hochgerechnet, wurden 192.000 Kuverts versandt. Da die Polizei immer wieder Sendungen abfing, etwa am 26. November 2013 18.851 Kuverts mit 284.515 Potenzmitteln, wich die Tätergruppe mit dem Versand nach Deutschland oder nach Bratislava aus, wo “Läufer” der Tätergruppe an drei Tagen pro Woche den Versand machten.

Die AGES (Agentur für Ernährungssicherheit) stellte in den Analysen abgefangener Produkte fest, dass die Pillen so gut wie keine potenzhebende Wirkstoffe enthalten und nicht zu mehr Geilheit führen. Versendet wurden von den T.-Brüdern und ihren Leuten “Viagra” (Nachbau Pfizer), “Cialis” (Nachbau Lilly Pharma) und andere Medizinprodukte.

Die Fälschungen stammen aus Indien und kamen über den Seeweg nach United Kingdom und wurden dann in Spanien, Deutschland, Österreich, Ungarn und der Slowakei vertrieben. Der Geldfluß lief über Konten in Wien, darunter drei der privaten Meinl Bank (die korrekterweise Geldwäscheverdachtsmeldung machte), und Konten in Cypern.

Die Produkte wurden zum Stückpreis von 7 Euro, pro Kuvert (Inhalt: 15 Stück) um 100 Euro verkauft. Die Polizei rechnet konservativ mit 70 Euro Schadenswert pro Kuvert und errechnete einen konkreten Schaden von 1.191.800,77 Euro, den die israelischen Brüder T. aus dem Lasallestraße zwischen Ende 2011 bis August 2014 erzeugt haben, was den schweren gewerbsmäßigen Betrug (mehr als 50.000 Euro nach dem österreichischen Recht) weit übersteigt. In Schätzungen geht die Polizei von “bis zu 3 Millionen Euro” Schaden aus.

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Dem Fall gingen in Österreich technische Ermittlungen, Rechtshilfeersuchen mit der Slowakei, Ungarn und unter anderem Cypern voraus, zudem Bankauskünfte zum Beleg von Geldströmen.

Den Lauf nahmen die Wiener Ermittlungen im September 2012: Damals kamen an die Neuling-Apotheke in 1030 mehrere Kuverts wegen Unterfrankierung retour, die nie von dieser Apotheke verschickt wurden. Die Polizei ließ die Potenzpillen aus dem Kuvert untersuchen und stellte fest, dass es Fälschungen waren. Weder Pfizer (Hersteller von “Viagra”), noch Lilly Pharma (Hersteller von “Cialis”) hatten die Chargennummern produziert, die auf der Packung waren.

Nun begann eine komplizierte Ermittlung der Absender der Kuverts. Das lief so, dass man die Empfänger der Briefe aus Österreich befragte und diese gaben freimütig an, dass sie die Potenzheber über das Internet bestellt hatten. Die Bezahlung folgte über Kreditkarte oder auf Konten in Finnland, Belgien, Deutschland oder UK. Der Fall wurde rasch einer für die Bundespolizei “BK” am Joschi Holaubek Platz. Man konnte sich vorstellen, dass es um “Organisierte Kriminalität” ging.

Kaum ein halbes Jahr später sollte sich das bewahrheiten. In Spanien gab es laut Europol-Auskunft an das Bundeskriminalamt einen deckungsgleichen Fall. Nach drei Verhaftungen am 11. April 2013, darunter der Kopf der Bande Shamsuddin Morani, fand man bei Hausdurchsuchungen Kundenlisten, die auf die oben genannten Webseiten mit den klingenden Namen wie pharmathek-europe.com führten. In den Kundenlisten auch Österreicher.

Fünf Monate später erfolgte die erste Maßnahme in Österreich: Am 26. November 2013 beschlagnahmte man 18.851 Kuverts mit 284.515 Pillen. Darunter Viagra, Cialis, Levitra, Kamaagra Gold, Oral Jelly oder Li Da Dai Dai Hua. Großteils waren es minderwertige Duplikate.

Der Fall zeigt, dass die Polizei in Österreich viel Einfluß hat. Glaubt man üblicherweise, dass der Aufgeber eines Briefes nicht eruierbar ist, war das hier anders. Bereits am 10. Juli 2013 stellte man fest, dass der 54-jährige Robert H. in einem Postpartnerbetrieb in Meidling seit Monaten, getarnt als Stammkunde, täglich bis zu 45 Briefe aufgibt. Bereits am nächsten Tag war er meier, denn schon am 11 Juli 2013, als er wieder kam, wurden seine Poststücke von der Polizei eingezogen, nachdem er arglos den Postbetrieb verlassen hatte. Seine Pillen waren die gleichen wie die früher gesicherten. Damit war klar: H. gehört zum Fälscherring. Unter hohem technischen Einsatz (TÜ) erfuhr man den Rest.

Man kam auf die Struktur. H. bezog seine Lieferware von Razi T. T. baute eine Art Familienbetrieb mit seinem künftigen Schwager Michael M., dem 33-jährigen Lebensgefährten seiner Schwester auf. Als weiterer Außendienstler agierte der 44-jährige Robert B., der ab Ende 2013 die Post vornehmlich aus der Slowakei auslieferte. Drei Mal pro Woche verschaffte sich der in Wien hauptberuflich als Betreuer von Parkgaragen Tätige durch Reisen nach Bratislava ein Zubrot. Mehrere hundert Kuverts gab er pro Reise im Nachbarland auf, die pro Stück einen Wert von 100 Euro haben. Zur besseren Organisation arbeitete gelegentlich auch sein Bruder mit. Der wollte einen Paketdienst wie UPS oder General Parcel engagieren, weil das ständige Slowakeifahren aufwändig wurde.

Schwager in spe Michael M. holte die Lieferungen der Arzneien, die vom in Israel wohnhaften Bruder des Razi T. nach Wien geschickt wurden, regelmäßig vom Flughafen Schwechat ab. Er betrieb die Auslieferung der Kuverts laut Observation vier Mal im Monat aus Linz. Dazu reiste er nach Linz und übernachtete in Linz. Auch dort filterte die Polizei viele Briefe aus und beschlagnahmte sie.

In Lindau (Deutschland) lieferte M. bis zu 750 Kuverts pro Tag aus, wurde observiert und die Sendungen gesichert. Zwei Mal wurden dort in Zusammenarbeit mit Zollbeamten am 1. April 2014 und am 20. Juni 2014 nach geheimer Überwachung in bis zu neun Postkästen jeweils 20 bis 40 Briefe ausgefiltert und beschlagnahmt (Wert pro Kuvert 70 bis 100 Euro).

Kurzum: Nicht alle Auslieferungen wurden überwacht, aber Stichproben gezogen. Vieles ergibt sich auch aus Telefonüberwachung. Am 27. Mai 2014 kabelte Michael M. dem in Israel wohnhaften Rafael Roma Tal, dass er heute “1050 Kuverts verschickt” hat. Rafael Roma T. schickte regelmäßig per Flugzeug Nachschub mit der Tablettenware. Der Kuvertverschleiß in Wien war durchgängig hoch und seit zwei Jahren war Michael M. Stammkunde beim “Papiertiger” im 2. Bezirk am Max Winter Platz. 8.000 Kuverts pro Monat kaufte er dort ein. Mittlerweile bekam er Rabatt, so die TÜ.

Marode Staatskonstruktionen wie das Steuerparadies Cypern wurden um Rechtshilfe ersucht, weil dort ein Konto der internationalen Tätergruppe liegt. (Foto: ON 279 aus Akt aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 8. August 2014)

Marode Staatskonstruktionen wie das Steuerparadies Cypern wurden um Rechtshilfe ersucht, weil dort ein Konto der internationalen Tätergruppe liegt. (Foto: ON 279 aus Akt aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 8. August 2014)

Die Polizei interessierte sich natürlich für Geld und Kontobewegungen. Dazu stellte man Rechtshilfeabkommen mit teilweise bis vor kurzem maroden Staaten wie Cypern, um herauszufinden, was auf einem Konto im Steuerparadies liegt. Man nennt Geldwäsche als Grund für die Nachschau. Gleichlautende Rechtshilfeansuchen ergingen an die Generalprokuraturen von der Slowakei und von Ungarn.

Im rechtspopulistischen Staat Ungarn wurde die Hauptstädtische Oberstaatsanwaltschaft Budapest, Abteilung für Untersuchung und Überwachung, um Rechtshilfe ersucht. (Foto: ON 278 aus Akt aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 8. August 2014)

Im rechtspopulistischen Staat Ungarn wurde die Hauptstädtische Oberstaatsanwaltschaft Budapest, Abteilung für Untersuchung und Überwachung, um Rechtshilfe ersucht. (Foto: ON 278 aus Akt aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 8. August 2014)

In Österreich lagen vier Konten, die mit dem Fall zu tun hatten. Drei bei der Meinl Bank, eines bei Volksbank. Am 29. Oktober 2013 bewilligte Staatsanwalt Stürzer die “Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte” (Inhaber, Verdichtung) und es stellte sich folgendes heraus: Inhaber der Konten sind mehrheitlich ungarische Staatsbürger.

Die Meinl-Konten wurde von den Betrügern nur als “Parkplatz” genutzt, um das Geld relativ rasch woanders zu lagern. So überwies der 44-jährige Meinl-Bank-Kontoinhaber Imre T., geboren in Ungarn und wohnhaft in Budapest, im Zeitraum von 28. März 2013 bis 12. November 2013 immerhin 266.194 Euro auf ein slowakisches Konto der “Tatra Banka”, das Henrik G. gehört. Zwischen 19. August 2013 und 7. Oktober 2013 überwies der gleiche Mann 43.256 Euro auf ein zypriotisches Konto der “Hellenic Bank” weiter.

Das zweite Meinl-Konto lief ebenso auf einen Ungarn, Sandor Gabor K., 49 Jahre alt, wohnhaft in Budapest. Zeichnungsberechtigt ist auch der 42-jährige Ukrainer Omelko A. Auf diesem Konto war Bewegung. Auch dieses Konto diente nur als “Parkraum” und “Vor-Ort-Konto” in Wien. Von 28. März 2013 bis 11. November 2013 überwiesen die Kontohalter K. und A. immerhin 330.200 Euro auf das Konto der “Tatra Bank”, das Henrik G. gehört. Von 19. August 2013 bis 7. Oktober 2013 überwies man 73.650 Euro auf ein zypriotisches Konto der “Hellenic Bank” weiter.

Das dritte Meinl-Konto lief ebenso auf einen Ungarn. Der 24-jährige Gergely T. überwies im Zeitraum 28. März 2013 bis 11. November 2013 immerhin 217.250 Euro auf ein slowakisches Konto der “Tatra Banka”, das Henrik G. gehört.  Von 13. März 2013 bis 7. Oktober 2013 überwies er 48.450 Euro auf ein zypriotisches Konto der “Hellenic Bank” weiter.

Es gab noch ein Konto bei der Wiener Volksbank, das auf den 38-jährigen Ungarn Tamas Karoly K. lautete, ein Mann aus dem Verdächtigenumfeld, der von 30. November 2012 bis 17. Jänner 2013 immerhin 170.035 Euro auf ein zypriotisches Konto der “Hellenic Bank” leitete. K. dürfte seinen Spielraum nach Deutschland verlagert haben, denn die Staatsanwaltschaft Augsburg führt seit 2014 ein Ermittlungsverfahren, wonach er nun in Deutschland ein Zahlkonto für Medizinprodukte eröffnet habe. Das Volksbank-Konto hingegen wurde im Jänner 2013 geschlossen und war in der aktuellen Wiener Untersuchung nicht mehr zentral. Relevant blieben die drei Meinl Bank-Konten.

Wer schon einmal die Geldbörse in der Wohnung verlegt hat, weiß, wie aufwändig die Suche nach dem Geld sein kann. Bei internationalen Konten ist es schwieriger. Die SOKO Vigorali im Bundeskriminalamt strengte sich an. Man schaffte Knotenpunkte.

Begonnen hat man mit dem “Testkauf-Trick”. Man gewann die Bayer AG für ein Rollenspiel. Die Wiener Niederlassung des Pharmariesen schlüpfte in die Rolle des “Testkäufers”. Man bestellte bei meddirekt24.com gefälschte Produkte und bezahlte diese regulär. Als Verbindungskonten wurden die Meinl Bank-Konten des Imre T. und des Sandor Gabor K. genannt. Dorthin wurde bezahlt.

Im Zuge der Kontoöffnung und Aufhebung des Bankgeheimnisses dieser Konten, musste die Bank auch die ungarischen Telefonnummern der Kontoinhaber bekannt machen. Diese wurden überwacht. Daraus ergab sich, dass regelmäßiger Kontakt mit dem Israeli Rafael Roma Tal und dessen Wiener Statthalter Michael M. bestand. Aus einer einmonatigen Telefonüberwachung ergab sich ferner, dass der Hauptorganisator der Geldverwaltung ein gewisser 42-jähriger Tschetschene Namens Zaza T. sein soll, der ziemlich freihändig über alle Konten Auskunft erhält und mit Banken auf Du und Du ist. Laut Ermittlungen sei er der “Finanzminister” der vernetzten Organisation, der über das Geld wacht. Er soll auch neue Leute im Warenvertriebsnetz vornehmlich in Ungarn ermuntert haben, Transferkonten zu eröffnen, um die Spur des Geldes zu verwischen.

Ab Februar 2014 arbeitete die SOKO Vigorali daran, mittels Rechtshilfeabkommen mit den Nachbarländern und Steueroasen an Hintergründe zu Konten zu kommen. Das war ein kleinteiliger Weg. Währenddessen liefen nämlich die Bestellungen über die in der Ukraine gehosteten Webseiten munter weiter. Das nahm man in Kauf, da die Beweissicherung dauerte.

Man konnte einiges herausfinden. Auch Nebenverbindungen: So gab es eine Überweisung vom Konto des Tamas Karoly K. auf einen gewissen Shamsuddin Morani, der im April 2013 in Alicante wegen Schmuggels von gefälschten Arzneimitteln festgesetzt wurde.

Am 9. Juni 2014 gaben die slowakischen Behörden im Rechtshilfeweg bekannt, dass das Konto des Henrik Gal bei der “Tatra Bank” am 12. Februar 2014 mit einer Einlage von 24.207,01 Euro ein Kind von Traurigkeit war, jedoch der Kontostand am 9. Juni 2014 bereits (für ihn) erfreuliche 1,294.567,32 Euro ausmachte. Die Gelder wurden im übrigen hauptsächlich durch den Kontoinhaber bereits behoben. Gal war 2013 schon Zieladressat für die Gelder aus den Wiener Meinl-Konten und steht in der Hierarchie als Geldempfänger weit oben.

Am 1. September 2014 erfolgten in vier Ländern der EU Verhaftungen. Der Fall ist ein Fressen für Anwälte, die auch gern dem Geld folgen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Crime)


ps: Der Fall der “SOKO Vigorali” war jener Fall, den der Herausgeber dieser Seite als 26-seitiges Fundstück vom 15. August 2014 aus dem Altpapier des Wiener Landesgerichts am 25. August 2014 ab 14 Uhr dem Bundeskriminalamt übergab. Man sagte dem Herausgeber damals, dass “man kurz vor einer Verhaftung” stehe und sich alle Seiten zum Stillschweigen verpflichten müssen. Der Herausgeber hielt sich daran. Im gefundenen Papier stand eine Befristung bis 2. September 2014. Die Verhaftung der Israelis und Ukrainer in Wien fand heute statt.

pps: Weil es Drogendealern und Dopingdealern unklar ist: Es gibt seit Ewig und neun Tagen bei Arzneien in Österreich eine Unterscheidung zwischen OTC- und UTC-Produkten. OTC-Produkte (over the counter) sind rezeptfrei, UTC-Produkte sind rezeptpflichtig. Theoretisch sind OTC-Produkte wie Nahrungsergänzungsprodukte oder Schlankheitspillen im freien Handel vertreibbar (etwa Internet), jedoch ist “Viagra” kein OTC-Produkt, sondern ein rezeptpflichtiges Präperat. Eine Packung mit 15 Stück kostet – mit Rezept – in der Apotheke gut und gern 300 Euro. Die Internetbande der Tal-Brüder unterbot diesen Preis und vertrieb die gleiche Pillenmenge um 100 Euro. Jedoch war das hinausgeschmissenes Geld: Weil danach genauso wenig ging wie vorher.

DWikipedia: D is the fourth letter of the basic modern Latin alphabet.


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Landl Gate – EStA Dr. Franz Steif

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Wenn man darüber spricht, dass junge Staatsanwälte Fehler machen, ist das Argument verstehbar. Wenn ein Erster Staatsanwalt am 14. August an die Oberstaatsanwalt einen Amtsbrief schreibt, der hier ausnahmsweise anonymisiert wiedergegeben wird, um den Beleg zu zeigen, darf nicht sein, dass man diesen Brief ohne viel Aufwand am 22. August 2014 in der Altpapiertonne findet. Staatsanwalt Steif ist seit zirka 1995 Ankläger und  es steht zu befürchten, dass er den sorglosen Umgang mit Papieren seit zwanzig Jahren so praktiziert. (Foto: Brief des Ersten Staatsanwaltes Steif an die Oberstaatsanwaltschaft vom 14. August 2014 aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014)

Wenn man darüber spricht, dass junge Staatsanwälte Fehler machen, ist das Argument verstehbar. Wenn ein Erster Staatsanwalt am 14. August an die Oberstaatsanwalt einen Amtsbrief schreibt, der hier ausnahmsweise anonymisiert wiedergegeben wird, um den Beleg zu zeigen, darf nicht sein, dass man diesen Brief ohne viel Aufwand am 22. August 2014 in der Altpapiertonne findet. Staatsanwalt Steif ist seit zirka 1995 Ankläger und es steht zu befürchten, dass er den sorglosen Umgang mit Papieren seit zwanzig Jahren so praktiziert. (Foto: Brief des Ersten Staatsanwaltes Steif an die Oberstaatsanwaltschaft vom 14. August 2014 aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014)

(Wien, im September 2014) Ohne zu groß auf die Pauke zu schlagen, kann man sagen, dass Landl Gate große Dimensionen hat. Bekanntlich wurde vom Herausgeber das Altpapier des Landesgerichtes eine Weile gesichtet. Das ist im legalen Graubereich, diente aber einem edlen, höheren Ziel: Dem Aufzeigen eines Missstandes, dass keine sorgsame Entsorgung mit Materialien betrieben wird. Nun soll das “Zwei-Korb-System” eingeführt werden oder worden sein. Das ist gut und richtig.

Jedoch telefonierte der Herausgeber dieser Tage mit einem Bekannten im Magistrat, der selbst Leitender Beamter ist und dieser sagte, dass man im Wiener Magistrat das “Zwei-Korb-System” schon lange hat. Es gibt das Körberl “sensibel” und das Körberl “nicht sensibel”.

Körberlfrage

Der Haken dabei: Das Körberl “sensibel” muss der Beamte JEDEN TAG selbsttätig leeren und mit eigenen Beinen in den Keller tragen und in einen versperrten Altpapierkontainer, der nur einen Einwurfschlitz hat, kippen. Der Mensch neigt allgemein zur Bequemlichkeit, was verständlich ist. Niemand geht gern jeden Tag in den Keller. Man legt aus Gemütlichkeit dann lieber alle Papiere in das Körberl “nicht sensibel”.

Slowakische Briefe

Das muss dem Ersten Staatsanwalt Franz Steif dieser Tage auch passiert sein. Er verfasste am 14. August 2014 ein Amtsschreiben an die Oberstaatsanwaltschaft, in dem er von einer verzwickten Causa berichtet, die nicht voran geht.

Hintergrund: Der vollbärtige Erste Staatsanwalt übermittelte am 29. Mai 2012 einen Brief an die Generalstaatsanwaltschaft der Slowakei mit dem Ersuchen, dass man die Strafverfolgung einer slowakischen Staatsbürgerin übernimmt, da diese dort und nicht in Österreich gemeldet ist. Es geht um mutmaßlichen Stempelbetrug in der VAE Botschaft in Wien und Kontobehebungen bei der Bank Austria.

Der Brief aus Wien stieß in der Slowakei nicht auf Zustimmung und somit nicht sofort auf Gehör. Der Erste Staatsanwalt musste eineinhalb Jahre auf eine Antwort warten. Diese kam am 28. Jänner 2014 mit einer Ablehnung des Gesuchs. Dass die Mühlen der Justiz sprichwörtlich langsam mahlen, belegt, dass der Erste Staatsanwalt sieben Monate (!) später an seine Oberstaatsanwaltschaft Wien, also am 14. August 2014, ein Amtsschreiben richtete, in dem er die Sachlage der bisherigen Korrespondenz zusammenfasst.

Wenig Bewegung in einer slowakischen Cause, die wie eine heiße Kartoffel zwischen Wien und Bratislava herumgereicht wird. Keiner will den Fall haben. (Foto:  Brief des Ersten Staatsanwaltes Steif an die Oberstaatsanwaltschaft vom 14. August 2014, Seite 2, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014)

Wenig Bewegung in einer slowakischen Causa im Diplomatenmilieu, die wie eine heiße Kartoffel zwischen Wien und Bratislava herumgereicht wird. Keiner will den Fall haben. (Foto: Brief des Ersten Staatsanwaltes Steif an die Oberstaatsanwaltschaft vom 14. August 2014, Seite 2, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014)

Darin wird gesagt: In der überschaubaren Causa geht wenig voran. Erneut werden Belege in die Slowakei geschickt. Der steife Berichtsbrief aus der Landesgerichtsstraße 11 liegt nun am Wiener Schmerlingplatz 11 in der Einlaufstelle. Dort wird er bearbeitet und vielleicht beantwortet. Seit der Erfindung des Telefons und des Internets dürften sich Schritte in der Bürokratie nicht wesentlich beschleunigt haben.

Man dachte immer, dass Franz Kafka oder Franz Grillparzer die österreichische Bürokratie in ihrer Spezifikation erschöpfend beschrieben haben. Sie ist vor allem: zäh. Der dritte Franz, der Erste Staatsanwalt Steif, beweist, dass ihre Langlebigkeit nicht am Ende ist.

Geheimverwaltung muss bleiben

Die Frage bleibt: Warum er sein Amtsschreiben an die Gerichtsoberbehörde, das seinen Namen trägt und Datum vom 14. August 2014, bereits am 21. August 2014 zum öffentlichen Altpapier auf die Straße legt und somit abholbereit macht?

Selbst wenn der Name der Frau für die Veröffentlichung unsichtbar ist, darf nicht sein, dass man hinter den Vorhang der bürokratischen Abläufe blicken darf.

Käme das in Mode, ist die Stabilität des Landes, die auf einer verschwiegenen Verwaltung ruht, in Gefahr.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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Landl Gate – Yline

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Ein Duzend in der Wirtschaftscausa Yline beschuldigte Personen sitzen seit mehreren Monaten vor dem Richter im Landesgericht Wien im Großen Schwurgerichtssaal, doch irgendjemand aus dem Landesgericht hat 310 Seiten strahlend schöne Laserkopien des Aktes einfach weggeworfen. (Foto: Auszug aus dem Akt aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen Anfang Juli 2014; Randnotiz: Nicht das Scanbild, sondern die Kopie ist leider sehr schief)

Ein Duzend in der Wirtschaftscausa Yline beschuldigte Personen sitzen seit mehreren Monaten vor dem Richter im Landesgericht Wien im Großen Schwurgerichtssaal, doch irgendjemand aus dem Landesgericht hat 310 Seiten strahlend schöne Laserkopien des Aktes einfach weggeworfen. (Foto: Auszug aus dem Akt aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen Anfang Juli 2014; Randnotiz: Nicht das Scanbild, sondern die Kopie ist leider sehr schief geraten.)

(Wien, im September 2014) Festgehalten wird, dass das Material, in dessen Besitz man gekommen ist, teilweise unangenehm ist. Nicht unangenehm, weil man es nicht haben will: Man kann publizistisch viel damit machen. Es ist Zitierfleisch, Material zum Nachschauen und Hinterfragen. Das ist vor allem bei namhaften Wirtschaftscausen angenehm. Unangenehm ist es, weil es dieser Tage viele Anrufe gibt. Unter anderem von Betroffenen, die Bescheid wissen wollen. Zielrichtung ist, dass man sich diesem Gespräch nicht verweigert und Auskunft gibt. Das wird bei jeder Anfrage gemacht.

So geschah beim Yline-Prozess, der noch nicht abgeschlossen und von Rechtskraft weit entfernt ist, eine Panne. Der Herausgeber dieser Webseite ist im Besitz von mehr als 300 Seiten Kopien aus dem Akt, die im Landesgericht wohl irrtümlich ins Altpapier gelegt wurden. Komplett unzerrissen und in strahlend glatter Laserkopie.

Darunter der Verfahrenshilfeantrag des Erstangeklagten Werner Böhm vom 22. Jänner 2014, eine “Gegenäußerung zur Anklageschrift” des Zehntangeklagten via seinen Anwalt Dr. Norbert Wess in 16 Seiten Länge vom 8. April 2014, ein Beweisantrag des Elftangeklagten formuliert von der noblen Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis in gediegener 46 Seiten Länge in wunderschön lesbarer Verdana Schrift, das Wiesmayr-Privatgutachten in 20 Seiten Länge zum Thema anonymisierte Aktienankäufe, alte Rundlaufbeschlüsse der Yline aus dem Jahre 2001 und ein Notariatsprotokoll von einer Hauptversammlung im selben Jahr. Aber leider auch, damit wieder zum Unangenehmen, Dinge, die man gar nicht wissen will: Sensible Dinge wie die Einkommenssteuererklärung des Drittangeklagten aus dem Jahr 2013, die dieser einbringt zum Beweis dafür, dass er Verfahrenshilfe braucht. Sie wurde gewährt.

Noch ist nicht klar, wer das weggeworfen hat. Komplett unklar ist, warum. Der langwierige Wirtschaftsprozess ist noch im vollen Gange, wenngleich derzeit und nach der Sommerpause im Schongang und langsam, weil es Probleme mit dem Gutachter gab.

Hier ein Wort in eigener Sache: Wer viele Jahre publizistisch arbeitet, hat viel gesehen und viel erlebt. Es trat eine gewisse innere Ruhe und Ernsthaftigkeit ein im Umgang mit speziellen Dingen. Daher wird mit den Dingen sehr sorgsam umgegangen.

Das Material ist gesichert und nicht mehr im Wohnbereich. Das war eine reine Vorsichtsmaßnahme, damit nichts wegkommt. Es werden keine krummen Dinger gemacht und der Herausgeber lässt sich nicht durch Begünstigungsanzeigen einschüchtern. Man war nie bestechlich und nie ängstlich. Es wird niemand begünstigt, nicht geholfen und nicht skandalisiert. Es besteht in keine Richtung ein Interesse. Man steht in der Mitte und es geht um Dokumentation und Aufklärung.

Daher gibt es am Donnerstag ein Treffen bei einem Rechtsanwalt, der im Yline-Prozess engagiert ist. Seine Mandantin kommt übrigens im Fund vor: Sie machte über den Anwalt am 7. Mai 2014 eine Folgeeingabe zum Fall, die sechs Seiten lang ist. Sie wundert sich, dass ihr Papier im Altpapier liegt, während sie auf der Anklagebank sitzt. Das wird nüchtern und ohne Aufregung besprochen.

Eine Antwort, warum im Juli 2014 immerhin 310 Seiten Kopien mit Inhalten aus dem Akt weggeworfen werden, obwohl es noch kein erstinstanzliches Urteil gibt, steht aus.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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Landl Gate – Staatsanwältin Julia Koffler-Pock

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Am 19. August 2014 setzte die Gruppe K der Wiener Staatsanwälte unter der Leitung von Julia Koffler-Pock eine Festnahmeanordndung gegen einen rumänischen Taschendieb auf, der ohne gesetzliche Meldung in Wien lebt. Er wird des neunfachen Diebstahls an U-Bahnreisenden verdächtigt und soll einen Strafprozess bekommen. Ds Papier ist bis auf eine Seitenkorrektur mit dem blauen Kugelschreiber fertig getextet. (Foto: Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwältin Julia Koffler Pock vom 19. August 2014, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014. Das Papier wurde für die Veröffentlichung zum Zeigen des Belegs in den persönlichen Daten des Gesuchten nachträglich durch ein Bildbearbeitungsprogramm von Wien Extra komplett geschwärzt)

Am 19. August 2014 setzte die Gruppe K der Wiener Staatsanwälte unter der Leitung von Julia Koffler-Pock eine Festnahmeanordndung gegen einen rumänischen Taschendieb auf, der ohne gesetzliche Meldung in Wien lebt. Er wird des neunfachen Diebstahls an U-Bahnreisenden verdächtigt und soll einen Strafprozess bekommen. Ds Papier ist bis auf eine Seitenkorrektur mit dem blauen Kugelschreiber fertig getextet. (Foto: Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwältin Julia Koffler-Pock vom 19. August 2014, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014. Das Papier wurde für die Veröffentlichung zum Zeigen des Belegs in den persönlichen Daten des Gesuchten nachträglich durch ein Bildbearbeitungsprogramm von Wien Extra komplett geschwärzt)

(Wien, im September 2014) Mit viel Fantasie lässt sich nachvollziehen, warum es in der Staatsanwaltschaft Wien in Zeiten des elektronischen Aktes (ELAK) zu so vielen Papierakten kommt. Es sind Konzeptausdrucke, bei denen 99,99 % der Inhalte korrekt sind, aber etwa eine Zahl falsch geschrieben ist oder ein Buchstabe fehlt. Diese 0,01 % Fehlerquote führt dazu, dass man viele Papierversionen herstellt und die Vorversion zum Altpapier gelegt hat.

Das geschieht durchschnittlichen Computernutzern auch. Jedoch scheint im Staatsdienst, wo man auf Kostenökonomie wenig achtet, offenbar Usus, dass man alles stets ausdruckt. Ein solches Beispiel nun.

U-Bahn-Täter

Die 47-jährige Staatsanwältin Julia Koffler-Pock will aktuell einen rumänischen Taschlzieher verhaften lassen. Der 36-Jährige zog in Wiener U-Bahnen laut offenbar gesicherten Erkenntnissen zwischen April und Juli 2014 neun Mal Geldbörsen mit Kredit- und Bankomatkarten.

Da Taschendiebe strukturell meist zu Dritt auftreten – Abdecker (der ablenkt), Zieher (der nimmt), Läufer (der die Beute vom Tatort verbringt und die zurückbleibenden Abdecker und Zieher bei allfälliger Betretung durch Polizei entlastet) -, agierte der Rumäne nach Erkenntnissen (wohl: Videobilder der Wiener Linien) in der Gruppe.

Der Ermittlungsakt ist fertig. Was fehlt, ist der Täter. Dazu schrieb die Staatsanwältin aus der “Gruppe K”, die seit Jahren durch die Bank Alltags- und Straßenkriminalität anklagt, eine Festnahmeanordnung am 19. August 2014.

Die Festnahmeanordnung der durch die StPO 2008 qualifizierten Herrin über das Ermittlungsverfahren hat eine zweite Seite, die zum Teil reines Formblatt ist und daher nur klein gezeigt wird. Es werden so gut wie alle Haftgründe in Gang gebracht: Fluchtgefahr, Verdunkelung (wegen Bande) und Tatbegehung. (Foto: Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwältin Julia Koffler Pock vom 19. August 2014, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014. Das Papier wurde für die Veröffentlichung zum Zeigen des Belegs in den persönlichen Daten des Gesuchten nachträglich durch ein Bildbearbeitungsprogramm von Wien Extra komplett geschwärzt.)

Die Festnahmeanordnung der durch die StPO 2008 qualifizierten Herrin über das Ermittlungsverfahren hat eine zweite Seite, die zum Teil reines Formblatt ist und daher nur klein gezeigt wird. Es werden so gut wie alle Haftgründe in Gang gebracht: Fluchtgefahr, Verdunkelung (wegen Bande) und Tatbegehung. (Foto: Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwältin Julia Koffler-Pock vom 19. August 2014, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014. Das Papier wurde für die Veröffentlichung zum Zeigen des Belegs in den persönlichen Daten des Gesuchten nachträglich durch ein Bildbearbeitungsprogramm von Wien Extra komplett geschwärzt.)

Die Staatsanwältin nennt die Haftgründe und zieht alle Register der Strafprozessordnung: Fluchtgefahr wegen fehlender Meldung im Zentralregister, Verdunkelung wegen Arbeiten in der Bande und Tatbegehung, weil Stehlen als Beruf gesehen wird.

Das Papier war auf jeden Fall am 19. August 2014 fertig. Jedoch fehlten noch die Unterschriften der Gruppenleiterin der Gruppe K der Staatsanwaltschaft Wien und die Paraphe eines Richters.

Offenbar, das ist jetzt Spekulation, wollte man sich noch einen Tag Zeit lassen. Daher änderte – anzunehmen – die Gruppenleiterin Koffler-Pock handschriftlich das Datum von 19. August auf 20. August 2014. Das geht aus Seite 3 der Festnahmeanordnung hervor.

Seite 3 der Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwaltschaft Wien zeigt, dass das Papier am 19. August 2014 so gut wie fertig getextet war. Rechts oben besserte - offenbar die Gruppeleiterin Koffler-Pock persönlich - jedoch das Datum auf 20. August 2014 aus. An diesem Tag dürfte das Papier fertig geworden sein, und wurde vermutlich an diesem Tag von der Gruppenleiterin und von einem Richter unterschrieben. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gilt die Fahnung als aktiviert und wird in den Polizeicomputer eingepflegt. (Foto: Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwältin Julia Koffler-Pock vom 19. August 2014, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014.)

Seite 3 der Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwaltschaft Wien zeigt, dass das Papier am 19. August 2014 so gut wie fertig getextet war. Rechts oben besserte – offenbar die Gruppeleiterin Koffler-Pock persönlich – jedoch das Datum auf 20. August 2014 aus. An diesem Tag dürfte das Papier fertig geworden sein, und wurde vermutlich an diesem Tag von der Gruppenleiterin und von einem Richter unterschrieben. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gilt die Fahnung als aktiviert und wird in den Polizeicomputer eingepflegt. (Foto: Festnahmeanordnung durch die Gruppe K der Staatsanwältin Julia Koffler-Pock vom 19. August 2014, aus Altpapier vor dem Landesgericht Wien, entnommen am 22. August 2014.)

Rechts oben wurde durch einen Kugelschreiber, den vermutlich die Leiterin der Gruppe K der Wiener Staatsanwälte persönlich führte, das Datum auf 20. August 2014 geändert.

An diesem Tag, ein Mittwoch, wurde höchstwahrscheinlich das Papier noch einmal im allerletzten Endzustand mit dem Computer ausgedruckt, von StA Mag. Julia Koffler-Pock unterschrieben, mit einer Paraphe eines abteilungszuständigen Richters taggleich versehen, und damit die “Ausschreibung” zur Festnahme aktiviert. Sie wird an das LKA Wien gefaxt und dort in den Polizeicomputer der Sicherheitsbehörde eingepflegt.

Das Problem bei diesen Abläufen ist, dass solche Vorgänge Sache der Verschwiegenheit im Amt sind und NICHT im Altpapier mit vollem Namen liegen dürfen. Die angehefteten Scans zeigen, dass das Papier in unversehrtem, tadellosem Zustand ist und weder zerrissen, noch zerküllt ist, daher nicht geklebt werden musste.

Vorletzte Versionen

Der Umstand, dass die Festnahme noch nicht unterschrieben ist, zeigt deutlich, dass die Anordnung in mehreren Schritten erarbeitet wurde und die “vorletzte Version” jene war, die man achtlos zum Altpapier gab.

Diese “vorletzte Version” ist jedoch zu 99,99% ident mit der Letztversion, die, versehen mit allen Unterschriften an das LKA Wien geschickt wird.

Das Papier wurde gesichert und dient der Gesamtanalyse der Zustände am Landesgericht Wien. Nach Abschluss der Analysen wird sich leider zeigen – soviel Vorgriff darf bereits jetzt sein -, dass die Gruppe K der Staatsanwaltschaft Wien eine ganz große Schwachstelle (Koffler-Pock; Fischer, Mechtler, Luschin) im mangelnden Umgang mit dem Schutz personenbezogener Daten war. Das – und noch einiges mehr – wird das Ende der Gesamt-Analyse erbringen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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In eigener Sache – Landl Gate

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(Wien, im September 2014) Wie in Medien bekannt geworden, sind einige Unterlagen im großen Gerichtsgebäude Landesgericht Wien (“Landl”) unfachmännisch entsorgt worden.

Für jeden, der publizistisch bei Zeitungen, im Internet oder als Sachbuchautor arbeitet, ist dieses Material ein Festschmaus.

Man muss jedoch im Umgang mit Gerichtsunterlagen und Gerichtsveranstaltungen Dinge unterscheiden. Bei Gerichtsprozessen etwa muss der Richter “die Öffentlichkeit wahren”, das heißt, sich sogar um die Anwesenheit eines Sicherheitsdienst an der Eingangsschleuse nach 15 Uhr 30 kümmern, so ein Prozess länger in den Abend dauert, der die Tore offenhält. So eine Verhandlung länger läuft, muss sie – theoretisch – “besuchbar” bleiben.

Das sind die kleinen Normen und hohen Regeln, die dem Bürger von der Straße so nicht bewußt sind.

“Die Öffentlichkeit wahren” ist ein großes Motiv rund um die Gerichtsbarkeit. Man negiert Geheimprozesse, Schnellprozesse oder Standrechtsprozesse wie einst beim Machtwechsel in Rumänien. Viele Bürger in Österreich beklagen dennoch, dass vieles “hinter verschlossenen Türen” geschieht, und eine kleine Gruppe große Entscheidungen trifft.

Öffentlichkeitsarbeit

Publizistik arbeitet ebenso mit dem Prinzip der “Öffentlichkeit”. Ihr Prinzip ist, Dinge bekannt zu machen. Man sieht sich als “vierte Säule” in der Gesellschaft neben der Legislative, Exekutive und Judikative. Im Ehrencodex sind nahezu so viele Regeln und Unterpunkte festgeschrieben wie bei der Gerichtsbarkeit. Ziel der Publizistik ist, Dinge sichtbar zu machen. Sonst ist es nicht Öffentlichkeit, sondern Privatgespräch.

Drei Medienebenen bilden den Globus Internet: Große Medienhäuser, deren einziger Gegenstand Verbreitung von Nachrichten ist. “Zwischenmedien” wie gesellschaftsorientierte Blogs (dynamische Seiten) oder Informationsseiten von  Unternehmen (statische Seiten) sowie, drittens, die breite Schicht privater Solo-Auftritte auf “Facebook” (genannt: „Laienpublizistik“).

Der Herausgeber dieser Webseite macht seit acht Jahren in mittlerer Ebene Webseiten mit Blog-Software. Er haftet für jeden Inhalt persönlich und ganz. Es wurde nicht oft geklagt. Es gab etwa fünf Medienprozesse und fünf handelsgerichtliche Verfahren rund um Artikel, zu denen es Beanstandungen gab, die im Dialog auf Grund unterschiedlicher Positionen unlösbar blieben. Bei den Prozessen wurde ihm als “Medieninhaber” gem § 31 MedienG Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden und das Medium mit “Redaktionsschutz” belegt. Das gab Sicherheit gegenüber Informanten und Schutz dem Material, mit dem man arbeitet. Alle Prozesse drehten sich um Veröffentlichungen, bei denen aus Sicht von Einzelklägern falsche Bewertungen geschahen. Das führte zu Rechtsgängen, einer dauert seit 2009 seit fünf Jahren (Handelsgericht Wien) und ist open end. Der Herausgeber ist als Medieninhaber Sekundärbeklagter. Der Informationsgeber Primärbeklagter. Der Anwalt des Informanten Tertiärbeklagter. Auch das gibt es und es hat alles seine Ordnung.

“Blogs keine Medien”

Umso überraschender ist, dass die Staatsanwaltschaft Wien, die Unterlagen wie Weihnachtspapier entsorgt, seit Ende August 2014 auf dem Standpunkt steht, dass “Blogs keine Medien” sind. Nicht kleine Medien, sondern: gar keine. Man besinnt sich auf eine Einzelmeinung eines OLG Wien-Urteils in einem anderen Fall aus Jänner 2014.

Nach Ansicht von ausgewiesenen Wiener Medienrechtlern, die das Medienrecht mit Kommentarliteratur schultern, mit denen in den letzten Tagen in Wien telefoniert wurde, steht das quer zur Medienrechtspraxis und Artikel 10 EMRK, da das Medienrecht keinen Unterschied macht zwischen einem “Medieninhaber” und einem “Medienunternehmer”. Genau das macht die Staatsanwaltschaft: Man sagt, wer kein Medienunternehmer ist, hat keinen Redaktionsschutz. Man reduziert Medienerzeugung auf ökonomische Gewinnfixierung. Man verkennt den Geist des Medienmachens: Veränderung in der Gesellschaft erzeugen.

Medieninhaber sein genügt

Die Wiener Behörde hat mit Schnellbeschlüssen Durchsuchungen mit der kühnen Beschlussfassung “Blogs sind keine Medien” initiiert, wogegen das Journal fristgerecht “Einspruch wegen Rechtsverletzung” mittlerweile eingebracht hat.

Blogs sind natürlich Medien, ausgewiesen durch die Impressumspflicht des § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz). Das Impressum ist verpflichtend bei Webseiten, deren Inhalte auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklungen Einfluss nehmen wollen. “Blogs” sind redaktionelle Einheiten der Medienwelt. Klein, aber im Medienmix von “Google”, “Bing” und “Yahoo” findbar und vorhanden. Herausgeber, die regelmäßig gesellschaftlich relevante Inhalte herstellen und verbreiten, sind persönlich voll haftende Medieninhaber.

Im gegenständlichen Fall ist “Wien Extra” kein Kaninchen-Blog, sondern eine Webseite, die “mit Blogsoftware” erstellt wird, aber eine regelmäßig aktualisierte Internetzeitung ist. Der Herausgeber ist “Medieninhaber” nach § 31 MedienG und damit durch das Redaktionsgeheimnis geschützt. Das ist seit acht Jahren so, war in allen geführten medienrechtlichen Verfahren vor österreichischen Gerichten so. Wer seine Aufgaben offen deklariert und darlegt, ist einem höheren Prozess-Risiko (zivilrechtlich, strafrechtlich) ausgesetzt, aber auch höherem Schutz (§ 31 MedienG). Im “Einspruch wegen Rechtsverletzung” wurde das näher ausgeführt, eine Verdoppelung unterbleibt hier.

 Rundumschläge

Die Staatsanwaltschaft Wien stellt sich, verständlich, weil man im schwarzen Loch der Daten sitzt, partout, auf den konträren Standpunkt. Behörden gestehen Fehler kaum ein. Sie sind kritikimmun. Sie meinen bei allen Fehlleistungen sofort zur Tagesordnung übergehen zu können. Sie glauben, Leute, die Fehler aufzeigen, mit nebensächlichen Dingen (Überschütten mit Begünstigungsanzeigen, Herbeikonstruieren einer Meinl-Erpressung aus dem Träumeland eines Herrn Oberstaatsanwaltes und Verstöße gegen Datenschutzgesetz § 51, was nebenbei einmal in hundert Jahren angeklagt wird) mundtot machen zu können. Jaja, man ist noch nicht taub. Es drang durch, dass vor allem der Schmäh mit den Begünstigungsanzeigen das definierte Ziel verfolgen soll, eine Drohkulisse zu errichten. Einen Facebook-Amateur mag das sofort einschüchtern. Wenn man 25 Jahre nichts anderes macht, als deutsche Sprache zielgerichtet einzusetzen, um Diskussionen auszulösen, man nennt das “Schreiben”, zehn Jahre nur auf Gerichten und in deren Umfeld verbringt, funktionieren juristische Tricks von vorvorgestern aus den 1960er-Jahren nicht mehr.

Dieses Journal wird die Sache mit den Blogs und den Grundrechten ausjudizieren lassen, weil der rechtliche Standpunkt der Wiener Behörde aus Sicht des Journals falsch ist und man mit diesem Muster allen Blogbetreibern (von Robert Misik abwärts) rechtmäßigen Redaktionsstatus verwehrt, weil “Blogs keine Medien” sein sollen. Es gibt miese Blogs. Aber auch sinnvolle, redaktionell geführte. Wer nicht differenziert, gibt das Denken auf.

Vertagung

Zum Fortgang der Dinge auf dieser Webseite: An Hand der IPs ist erkennbar, dass derzeit nur Behördenmenschen die Webseite abgreifen. Polizisten sind keine Leser, sondern Bild-Sucher. Diesen wird kein Stoff mehr geliefert.

Hier wird vorerst nichts mehr aus dem Datenleck vorgezeigt. Der Herausgeber wird von Behörden als “Privatperson” eingestuft. Das ist für weitere Veröffentlichungen ein etwas zu schwacher Status. Aktuell ist die redaktionelle Rechtssicherheit nicht gegeben. Sollte sich das wieder ändern, kann mit dem Landl-Gate weiter gemacht werden.

Misst man es mit dem Standpunkt der StA Wien, müsste man “WIKILEAKS” sofort zusperren, denn Assange ist offenbar auch kein Redakteur, da ihm unternehmerische Kraft fehlt. Diesen Schritt empfahl einst schon Übergangsministerin Bandion-Ortner. Wo findert man Wikileaks heute? Im Internet. Nicht mehr in alter Stärke. Aber immerhin.

Telefonat

Der Herausgeber telefonierte vorgestern ausführlich mit Staatsanwalt Ernst und es war ein längeres, verbindliches Gespräch. Er hat den Fall übernommen und auch er sieht nachholenden Bedarf bei der rechtlichen Definition, was “Blogs” als regelmäßig erscheinende Webseiten, die mit Blogsoftware errichtet werden, sind. Es fehlen rechtliche Grundlagen. Sie werden derzeit auf eine Ebene mit Facebook-Schmierereien gestellt. Daher hofft auch er, dass man Definitionen findet. Er würde eine öffentliche Debatte zum Thema Webpublizistik befürworten. Der Staatsanwalt wird von seinem Vorgesetzten, dem Oberstaatsanwalt Michael Klackl, bei seiner Arbeit beobachtet.

Klackl machte sich im Jahr 2006 einen Namen beim Fall David Irving, der sein letzter Publikumsfall im Großen Schwurgerichtssaal vor dem Abgang in die höhere Etage war.

Klackl wurde ein Brief vom Journal geschrieben, mit dem Inhalt, dass er von der Idee Abstand nehmen möge, den Herausgeber ins rechtsextreme Eck oder ins staatsterroristische Eck zu drängen. Staatsanwälte neigen oft vorschnell zu solchen Einschätzungen, wenn Behördenkritik einsetzt. Weder das eine noch das andere stimmt.

Stabilisierung

Man muss die Behördenkritik nicht überziehen, also das Thema skandalisieren, um Sensationsgier bei Lesern zu wecken. Würde man das durchziehen, und 200 gute und beste Beispiele für Verfehlungen nennen und bildhaft zeigen, diese sind locker abrufbar, müsste man hinterher drei Gruppen der StA Wien auflösen und nach Krems oder Eisenstadt strafversetzen. Das ist nicht Absicht. Es geht nicht um Destabilisierung, sondern um Stabilisierung. Es geht um Reformen, die nicht Lippenbekenntnis sind.

Weder darf in Zukunft das Akten-Altpapier im größten Gericht Österreichs ungeschreddert (derzeit, bis 22. August 2014: Schredderanteil 3-5%!) auf das Sortierfließband der MA 48 kommen, wo sich neugierige Leute etwas zur Seite legen. Noch, zweiter Punkt, darf das Akten-Altpapier in Zukunft von Häftlingen im Auftrag der Justizwache befördert werden. Gerade dieser Punkt muss Teil der Reform werden: Man investierte seit 1996, nach der Reform des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) viel Geld in Zukäufe der so genannten “dritten Säule” der privaten Sicherheitsdienstleister, die seit den Ereignissen in Urfahr bei Linz an den Schleusen wachen, um die subjektive Sicherheit des Gerichtspersonals und der Normunterworfenen zu heben. Was den Aktenlauf am Endpunkt der Kette (Entsorgung) betrifft, muss das in Zukunft ausschließlich von den privaten Sicherheitsfirmen betreut werden. Ein Blick zur US-Botschaft in Wien genügt, um zu sehen wie das abläuft. Die US-Botschaft sollte man sich zum Vorbild nehmen. Tipp des Journals: Hinfahren, Zuschauen, Nachmachen!

Vollständiger Beitrag folgt!


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Landl Gate – Gefangenentransport nach Leoben

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Aus der Unterlage erfährt man, dass am 21. August ein Herr E und ein Herr W. im Gefangenentransport auf der Südroute nach Leoben sitzen. (Foto: Anordnungsbogen, von WIEN EXTRA für die Belegarbeit in den Personal- und Geburtsdaten geschwärzt; datiert vom 20. August 2014. Papier betrifft den 21. August 2014, als der Bus, wie immer am Donnerstag, in den Süden fährt. Das Papier lag am 22. August 2014 im Altpapier am Gehsteig vor dem Café Adam 15 Stunden auf offener Straße im Kontainer, wo es zu Dokumentationszwecken entnommen wurde.)

Aus der Unterlage erfährt man, dass am 21. August ein Herr E und ein Herr W. im Gefangenentransport auf der Südroute nach Leoben sitzen. (Foto: Anordnungsbogen, von WIEN EXTRA für die Belegarbeit in den Personal- und Geburtsdaten geschwärzt; datiert vom 20. August 2014. Papier betrifft den 21. August 2014, als der Bus, wie immer am Donnerstag, in den Süden fährt. Das Papier lag am 22. August 2014 im Altpapier am Gehsteig vor dem Café Adam 15 Stunden auf offener Straße im Kontainer, wo es zu Dokumentationszwecken entnommen wurde.)

(Wien, im August 2014) Es ist ganz einfach und man konnte 2.000 solche Dokumente ins Internet einspielen, um die Vertrotteltheit der Staatsdiener der Staatsanwaltschaft Wien aufzuzeigen. Man ist ohnehin gnädig und schwärzt für die Veröffentlichung alle Namen und die Geburtsdaten. Im gegenständlichen Fall sind es es zwei 25-jährige, die kleine Vorwürfe gegen sich haben: Gefährliche Drohung 1. Fall und kleine Einbrüche. Beides junge Österreicher mit steirischen Wurzeln. Beide, wie gesagt 25 Jahre alt. Kein Prominentenstatus, man muss bei der Veröffentlichung nicht zu streng sein, muss keine Daten nennen, die sie sichtbar machen.

Worin liegt nun die Trottelhaftigkeit der Staatsanwaltschaft Wien, ihrer weiblichen und männlichen Ärmelschoner, die mit 3.500 Euro im Monat bis ans Lebensende durchgefüttert werden, egal wie gut oder schlecht sie ihrer Arbeit machen? Die grobe Verfehlung nahe am systemischen Amtsmissbrauch, durch einen Behörde, die Berufsethos haben sollte, liegt einmal mehr im Ablauf.

Öffentliche Anordnung

Es wird ein “Anordnungs- und Bewilligungsbogen” am 20. August 2014 ausgefüllt und getextet, der an die befreundete Staatsanwaltschaft Leoben mit der Südroute des Gefangenentransports mitgegeben wird. Der Grund: Gegen die beiden 25-Jährigen laufen noch Ermittlungsverfahren, einer ist erst in U-Haft (Frist endet mit 1. September 2014), einer in Strafhaft. Man schreibt eine Zusammenfassung, worum es bei den beiden geht und gibt das dem Justizwachebeamten, der den Bus steuern wird, mit auf den Weg.

Soweit sind das ganz normals Abläufe im Gerichtsgebäude der Wiener Josefstadt. In einen Bus – egal ob “Westroute” oder “Südroute” – passen pro Fahrt rund 30 Personen hinein, die Woche für Woche aus der JA Josefstadt in die Bundesländer verbracht werden.

Nicht normal ist das Feintuning der Abläufe. Jemand in der Staatsanwaltschaft Wien, ausnahmsweise ist das Papier ungezeichnet, jedoch mit einer Kraxn versehen, tippt das Papier am 20. August 2014, gibt es am 21. August 2014 dem Busfahrer der Justizwache (via Stockleitung der Justizanstalt Josefstadt) in der Personalmappe mit und wirft einen AUsdruck bereits am 22. August 2014 (!), Donnerstag vor 15 Uhr 30, zum Altpapier, ohne es zu zerreissen, zu schreddern oder zu verbrennen, obwohl sich zu zwei Bürgern dieses Landes vier wesentliche personenbezogene Daten darauf befinden: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Aktenzahl.

So macht man das in Wien seit zumindest fünf Jahren, es steht zu befürchten, seit Ewig: Behördliche Begleitschreiben zu Häftlingen an neue (zuständige) Staatsanwaltschaft getippt, ausgedruckt, dem Gefangenentransportbeigelegt, einen weiteren Ausdruck gemacht und schon am nächsten Tag zum Altpapier ins Freie gelegt. Schöne Arbeit der StA Wien. Danke für soviel Datenschutz in Zeiten von Data Mining und Big Data. (Foto: Seite 2 des Anordnungsbogens, datiert vom 20. August 2014, aktiviert am 21. August 2014, weggeworfen am 22. August 2014, aus Altpapiert entnommen am selbigen Tag am Gehsteig vor dem Café Adam auf offener Straße. Für Beleg nachträglich von WIEN EXTRA in der personsbezogenen Daten gebalkt)

So macht man das in Wien seit zumindest fünf Jahren, es steht zu befürchten, seit Ewig: Behördliche Begleitschreiben zu Häftlingen an neue (zuständige) Staatsanwaltschaft getippt, ausgedruckt, dem Gefangenentransportbeigelegt, einen weiteren Ausdruck gemacht und schon am nächsten Tag zum Altpapier ins Freie gelegt. Schöne Arbeit der StA Wien. Danke für soviel Datenschutz in Zeiten von Data Mining und Big Data. (Foto: Seite 2 des Anordnungsbogens, datiert vom 20. August 2014, aktiviert am 21. August 2014, weggeworfen am 22. August 2014, aus Altpapiert entnommen am selbigen Tag am Gehsteig vor dem Café Adam auf offener Straße. Für Beleg nachträglich von WIEN EXTRA in der personsbezogenen Daten gebalkt)

Data Mining ist die Kunst, in einem Datenberg nach wertvollem Wissen suchen, sagt das ausnahmsweise zitierte Wikipedia. Knowledge Discovery in Databases ist, noch einmal Wikipedia, die Wissensentdeckung in Datenbanken.

So wertlos die Information ist, dass zwei Männer mit dem Häftlingstransport von Wien nach Leoben fahren, weil es kleine Würstel sind, die weder Prominenz, noch Gefährlichkeit haben, so unagenehm könnte sein, wenn man es zu Mitgliedern der “Pink Panther”-Bande wüsste, die in Wien Juweliere mit Schusswaffen berauben. Man kann davon ausgehen, dass auch zu diesen Serben genug Material auf den Fließbändern der MA 48 gelandet ist.

In Justizwache hält Datenschutz

Die Sache mit dem Verlegen von Häftlingen in ein anderes Bundesland ist datenrechtlich nicht ohne Bedeutung. So kann aus Erfahrung gesagt werden, dass es nahezu unmöglich ist herauszufinden, in welcher der 28 Justizanstalten sich eine Person befindet. Die Justizwache hält eisern den Deckel zu. Auf offiziellem Weg ist von der Justizverwaltung auf Nachfrage nie eine Auskunft zu bekommen, so man kein Angehöriger ist. Man beruft sich auf den Datenschutz. Das ist richtig so.

Weniger auf den Datenschutz beruft sich die Staatsanwaltschaft Wien, in der offenbar Leute arbeiten, denen alles egal wurde. Das System des achtlosen Wegwerfens und auf den Gehsteig Stellens läuft aus eigener Beobachtung seit 2009. Der im Bild gezeigte Beispielfall stammt aus 22. August 2014.

Ergänzend und zum Wohlbefinden der beiden Häftlinge: Sie haben es in JA Leoben gewiss besser als in der JA Josefstadt. Junge Leute wollen in Haftanstalten vor allem eines: Fernsehen. Das Kastl wird um 7 Uhr morgens aufgedreht und um 22 Uhr ausgeschaltet. Der Ferseher läuft in der Regel den ganzen Tag. Das hat psychologisch mit Angstbewältigung von Einsamkeit zu tun. Fernsehen schafft Vertrauen.

14 TV-Kanäle in JA Wien, 33 TV-Kanäle in JA Leoben

Die beiden hatten in der JA Wien-Josefstadt 14 Kanäle empfangbar. ORF 1, ORF 2, ATV, Puls 4, Pro 7, Sat 1, RTL, Kabel 1, Vox, DMAX, CNN, TRT, Eurosport und 1 (russ). Radiostationen sind nicht via TV-Gerät empfangbar.

In der JA Leoben erhöht sich die Zahl der empfangbaren TV-Kanäle schlagartig auf 33, dazu vier Radiostationen, die digital via TV-Gerät empfangbar sind. Nämlich: ORF 1, ORF 2, ATV, Puls 4, Servus TV, ARD, ZDF, Phönix, 3 SAT, RTL, RTL II, RTL 4, Super RTL, Sat 1, Pro 7, Vox, ARTE, N 24, Kabel 1, EuroSport, EuroNews, VIVA, Comedy Cartoon, DMAX, BBC World, Sport 1, Sixx, Planeta RTR (russ), Al Jazeera (englisch), Arab (arabisch), PTC (serbisch), PRO (rumänisch), TVP (polnisch). Vier Radiosender: Ö3, Ö2 Steiermark, Ö2 Classic, Antenne Steiermark.

Das macht in der täglichen Lebensführung einen Unterschied. Auch wenn man den Steirern viel Schlechtes nachsagen kann, zum Beispiel müssten sie an ihrem Humor noch arbeiten, trifft auch das zu: Kochen können sie. Die Menüs in der JA Leoben haben Qualität von 10 Euro-Menüs in jedem herkömmlichen Wirtshaus. Beiden Häftlinge, die von Wien nach Leoben fuhren, werden an Gewicht zulegen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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Landl Gate – Textbausteine und Entlassungsquote

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(Wien, im September 2014) Von 10. April bis 30. Juni 2014 fand am Landesgericht Wien die „Innere Revision“ statt. Untersucht wurde die Arbeit von 71 aktiven Richtern, 111 Kanzleimitarbeitern und zwei A2-Dienstkräften. Untersucht und bewertet wurden somit 184 Personen, die dort arbeiten, Staatsmacht und viele Dinge in Gang bringen. Etwa gibt es in Wien pro Jahr 12.000 WEGA-Einsätze. Der Virus der Naturaggressivität wird im Landesgericht gesät. Man muss schon naturaggressiv sein, wenn man das gutheißt und keine kritischen Worte für diese Entwicklung übrig hat, die man im Landesgericht nie hört. Man heißt den aufmunitionierten Staat also gut.

Rainer Klebermaß, Richter in Korneuburg: Einer der elf Visitatoren, die das Landesgericht Wien untersuchten. (Foto: Oswald)

Rainer Klebermaß, Richter in Korneuburg: Einer der elf Visitatoren, die das Landesgericht Wien untersuchten. (Foto: Oswald)

Die Überprüfung des Gerichtspersonals dauerte im Auftrag des zuständigen Obergerichtes OLG Wien im heurigen Jahr 2014 zweieinhalb Monate unter der Leitung der Visitatorin Christa Edwards. Assistiert wurde ihr von Richtern aus Niederösterreich, großteils aus Korneuburg und St. Pölten (Klebermaß, Braitenberg-Zennenberg, Humer u.a.). Sie bewerteten die Institution Landesgericht Wien insgesamt, die Aktenlage, die Aktenführung, die Effizienz, die Genauigkeit, die Entlassungsquote aus dem Gefängnis, die Auslieferungsverfahren, die Hauptverfahren und in fast tiefenpsychologischer Form die Richter bei ihrer Arbeit.

Allgemein gesagt: Es liest sich gut. Der Bericht kriecht niemandem in den Hintern, ist um Sachlichkeit bemüht. Ohne auf das Gesamtpapier mit mehr als 60 Seiten einzugehen, das mehreren Wiener Medien, darunter auch dem Journal WIEN EXTRA vorliegt (jaja, so ist das im Leben, wenn man in Korneuburg “konstruktivistisch” arbeitet; gscheit ist man selber), ohne also auf das Gesamtpapier vorerst einmal einzugehen, das jede Menge packender und interessanter Einschätzungen des Personals, das im Landesgericht Wien in aller Öffentlichkeit und in aller Medienpräsenz, die damit verbunden wird, arbeitet, ist dies festzuhalten: Es liefert Einsichten.

Im Revisionsbericht zum Landesgericht Wien, in dem 71 Richter und alle Abläufe von Visitatoren unter die Lupe genommen wurden, zeigt sich am Thema Bedingte Entlassung Erschreckendes: Man arbeitet als Insitutiton Gericht gegen Menschen mit Textbausteinen und setzte diese zur Hauptbegründung, warum keine bedingte Entlassung erfolgen sollte, massenhaft in BE-Akten als Duplikat ein. Nur am Rande: Bei einem Gerichtsgutachter aus Linz erfolgte aus denselben Gründen der ziellosen Mehrfachverwendung von Blocksätzen in Gutachten eine Strafanzeige nach Betrug. (Foto: Auszug Revisionsbericht des Landesgerichtes Wien 2013, Seite 13; die BE-Akten wurden von Wien Extra rot markiert, die rechtsphilosophischen Sprücherl und Wendungen gelb; das Papier liegt mehreren Wiener Medien vor, auch Wien Extra).

Im Revisionsbericht zum Landesgericht Wien, in dem 71 Richter und alle Abläufe von Visitatoren unter die Lupe genommen wurden, zeigt sich am Thema Bedingte Entlassung Erschreckendes: Man arbeitet als Insitutiton Gericht gegen Menschen mit Textbausteinen und setzte diese zur Hauptbegründung, warum keine bedingte Entlassung erfolgen sollte, massenhaft in BE-Akten als Duplikat ein. Nur am Rande: Bei einem Gerichtsgutachter aus Linz erfolgte aus denselben Gründen der ziellosen Mehrfachverwendung von Blocksätzen in Gutachten eine Strafanzeige nach Betrug. (Foto: Auszug Revisionsbericht des Landesgerichtes Wien 2013, Seite 13; die BE-Akten wurden von Wien Extra rot markiert, die rechtsphilosophischen Sprücherl und Wendungen gelb; das Papier liegt mehreren Wiener Medien vor, auch Wien Extra).

Jene, die meinen, dass es in Gerichtsbeschlüssen gar nicht um sie geht, sondern um das Fabelwesen „Gleichförmigkeit“, also um unpersönliches, manche sagen, anonymes Vorgehen einer „Behörde“ gegen Individuen in der Absicht diesem das zu nehmen, was Ulrike Meinhof Identität nannte, dass es also sprachtechnisch um das geht, was man semantisch „Textbaustein“ im Einsatz gegen Menschen nennt, wer das immer schon geglaubt hat, der hatte Recht. Es geht mehrheitlich in Beschlüssen am Landesgericht Wien um Textbausteine.

Ehe auf den Gesamtkorpus des Revisionsberichtes eingegangen werden kann, muss man festhalten, dass besonders am Landesgericht Wien das Spiel mit Blocksätzen gut geübt ist.

Fertigteil-Beschlüsse

Personen, die in der Anschlussjustizanstalt sitzen, immerhin 1.300 Personen und Identitäten, müssen schon Philosophie studiert haben, um die Hochwertigkeit der Abstraktion der Stehsätze aus dem elektronischen Satzbausystem des Landesgerichtes verstehen zu können. Bedingt entlassen werden sie im Übrigen kaum.

Die Visitatoren bemängeln auf Seite 9 des Revisionsberichtes nach Durchsicht der „BE“-Akten (Bedingte Entlassung) am Landesgericht Wien, dass – trotz höherer Urteile als an Landgerichten in der Provinz und abseits der Kapitale Wien (sogenanntes „Ost-West-Gefälle“, Anmerkung Wien Extra) – die bedingte Entlassungsquote durch das Landesgericht Wien erschreckend niedrig ist.

Die Visitatoren, die das Landesgericht Wien untersuchten, stellten fest, dass die bedingte Entlassungsquote am Landesgericht Wien, das zugleich Vollzugsgericht für ganz Wien ist, unter jeder Kritik ist. Man mutmaßt, dass das so ist, weil man sich keine langen Vollzugsverhandlungen antun will, die Gespräche über Weisungen nach sich zögen. Man macht es im Schnelldurchlauf. Auch nach der endgültigen Entlassung macht der Akt dann keine Arbeit mehr. Tausende Wiener können die Arroganz am Landesgericht Wien bei vollzugsgerichtlichen Verhandlungen bestätigen. Der Punkt ist nicht Arroganz. Der Punkt ist, dass Wien in der Zahl der bedingten Entlassungsquote China näher ist als dem Rest Österreichs. In der JA Josefstadt wurden nur 6% bedingt entlassen, in der JA Simmering nur 17%. Im Rest Österreichs 35-80%. Eine schöne Analyse ist das. (Foto: Revisionsbericht des Landesgerichtes Wien durch unabhängige Visitatoren, Seite 9)

Die Visitatoren, die das Landesgericht Wien untersuchten, stellten fest, dass die bedingte Entlassungsquote am Landesgericht Wien, das zugleich Vollzugsgericht für ganz Wien ist, unter jeder Kritik ist. Man mutmaßt, dass das so ist, weil man sich keine langen Vollzugsverhandlungen antun will, die Gespräche über Weisungen nach sich zögen. Man macht es im Schnelldurchlauf. Auch nach der endgültigen Entlassung macht der Akt dann keine Arbeit mehr. Tausende Wiener können die Arroganz am Landesgericht Wien bei vollzugsgerichtlichen Verhandlungen bestätigen. Der Punkt ist nicht Arroganz. Der Punkt ist, dass Wien in der Zahl der bedingten Entlassungsquote China näher ist als dem Rest Österreichs. In der JA Josefstadt wurden nur 6% bedingt entlassen, in der JA Simmering nur 17%. Im Rest Österreichs 35-80%. Eine schöne Analyse ist das. (Foto: Revisionsbericht des Landesgerichtes Wien durch unabhängige Visitatoren, Seite 9, Farbmarkierungen durch Wien Extra)

Aus den Zahlen des Jahres 2012 geht hervor – diese lagen den Visitatoren vor –, dass aus der JA Josefstadt eine bedingte Entlassungquote von 6 % bestand und aus der zweiten Wiener Justizanstalt Wien-Simmering eine bedingte Entlassungsquote von 17 % stattfand. Wie gesagt: Trotz unverschämt hoher Strafurteile, die man am LG Wien gern gibt.

Im Vergleich die Gerichte außerhalb der Kapitale Wien, in der Provinz und Peripherie des Landes Österreich: Dort werden zum einen nicht nur weit niedrigere Strafurteile gegeben. Die bedingte Entlassungsquote an den Vollzugsgerichten der dortigen Landesgerichte („BE Akten“) beträgt laut Revisionsbericht 2013 zudem zwischen „35 und 80%“.

Man kann sagen – abseits des Altpapiers, mit dem man in das Hirn eines Gerichtes schauen kann: Am Landesgericht Wien, wo man offenbar unter der Volkskrankheit Naturaggressivität leidet, läuft derzeit einiges schief.

Marcus J. Oswald (Gericht, Landl Gate)


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Land Gate – Der hybride Rückschein

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(Wien, im September 2014) Wie tritt die Justiz in der Öffentlichkeit auf? Wie der Vatikan. Gedeckte Kleidung, Verschwiegenheit, mit Anspruch auf Perfektion. Wie tritt die Justiz in Medien auf? Nur über den Minister. Der gibt Durchhalteinterviews in Rand- und Hauptmedien, Haus- und Hofreportern, sagt immer das Gleiche. Alle arbeiten gut. Das Vertrauen ist wieder hergestellt. In Österreich wechselten die Justizminister seit 2004, in den letzten zehn Jahren, alle zwei Jahre. Es muss ein vertrauenfestes Ressort sein, wenn italienische Verhältnisse sind.

Der neue Minister Wolfgang Brandstätter gefällt sich in Durchhalte-Interviews: In der “Neustart”-Zeitung ist er vorne drauf, im “Rechtspfleger Magazin”, in der “Richter Zeitung”. Überall versprüht er Weihrauch und sagt, dass alles bestens läuft. Natürlich auch in den Tageszeitungen. Es ist müßig darüber zu spekulieren, wie lange er im Amt bleibt: Die Vorgänger (Gastinger, Berger, Bandion, Karl), im übrigen alles Frauen, suchten rasch das Weite.

Was der hybride Rückbrief ist? Ein elektronischer Rückbrief an die Behörde, wenn ein RSA- oder RSB-Brief angenommen wurde. Am 11. Juli 2014 gab es eine Panne. (Foto: Email untereinander, von Amt zu Amt, gefunden im Altpapier im Juli 2014)

Was der hybride Rückbrief ist? Ein elektronischer Rückbrief an die Behörde, wenn ein RSA- oder RSB-Brief angenommen wurde. Am 11. Juli 2014 gab es eine Panne. (Foto: Email untereinander, von Amt zu Amt, gefunden im Altpapier im Juli 2014)

Anspruch und Wirklichkeit in der Justiz klaffen auseinander. In der Rechtssprechung sowieso, hier kämpft ein Senat gegen den anderen um Worte, nicht um Weltbilder und Inhalte. Die am Juridikum gelernten Winkelzüge klappen genau solange, bis Menschen und Technik ins Spiel kommen, die Widerstände leisten. Widerborstige Menschen sind ein eigenes Kapitel. Technik leistet immer Widerstand.

BRZ – Poststraße

Das Bundesrechenzentrum (BRZ) mit knapp 1.000 Mitarbeitern verkauft sich als EDV-Zentrum der Republik und Tempel der Perfektion. Es dürfte nicht alles klappen, was man dort in die Hand nimmt. Das geht aus einem internen Schriftverkehr hervor.

Es geht um die elektronische Poststraße, oder das was man Schriftverkehr der Behörden, darunter die Justiz, mit seinem Fußvolk nennt. Diese Poststraße läuft komplett über das BRZ in Wien 3. Dort gab es am 11. Juli 2014 eine sehenswerte Panne.

Man lernt laufend dazu. Was ein “hybrider Rückbrief” ist, war bis vor kurzem nicht klar. Es ist ein elektronischer Rückscheinbrief an die Behörde. Die Post scannt die Übernahmebestätigungen ein und schickt diese an das Bundesrechenzentrum retour, das diese ausliest und an die Fachbehörden verteilt (etwa: an das LGS Wien). Es gibt zwei Kernvarianten: Der RSA- oder RSB-Brief wurde angenommen. “Klärungsfälle” sind solche, wo der Empfänger verzogen, verstorben, seine Adresse geändert hat, untergetaucht oder eben nicht erreichbar ist (“Nichtbehebung”).

Kein einziger Rückscheinbrief kam an, dafür 9.000 Fehlermeldungen.  Diese Action bot der 11. Juli 2014.  (Foto: Email untereinander, von Amt zu Amt, gefunden im Altpapier im Juli 2014)

Kein einziger Rückscheinbrief kam an, dafür 9.000 Fehlermeldungen. Diese Action bot der 11. Juli 2014. (Foto: Email untereinander, von Amt zu Amt, gefunden im Altpapier im Juli 2014)

Üblicherweise sind die Klärungsfälle eine Minderheit, da viele rechtstreue Bürger sind. Am 11. Juli 2014 wurde kein einziger Rückscheinbrief an das Bundesrechenzentrum geschickt und dafür wurden im Gegenzug an einem einzigen Tag 9.000 Klärungsfälle ausgelöst.

Man ist überzeugt, dass man im Tempel der Perfektion, dem Bundesrechenzentrum, die “Sache mit dem hybriden Rückschein” löst und die Geschäftsstellen der Gerichte nicht damit im Arbeitseifer bremst, 9.000 Adressen vom 11. Juli 2014 überprüfen zu müssen.

Irgendwann wird man auch die Problematik lösen, dass man die Amtskommunikation gewissenhaft und gut abschirmt, aber die Emails, die man darüber führt, weniger gewissenhaft und gut.

Der Perfektionsanspruch, mit dem Minister Brandstätter seine Justizverwaltung nach Außen verkauft, ist verbesserbar.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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Stummer im “Stern”über die Sauerstofflanze

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Ernst Walter Stummer (hier auf einem Blaulicht und Graulicht-Archivfoto in der Wohnung des Millionärs Fellner in der Museumstraße 3 im Jahr 2003) begeht heute seinen 76. Geburtstag. In den letzten Monaten gab er ausgewählten Medien ein Bilanz-Interview, darunter DATUM, GANZE WOCHE, Kronen Zeitung und STERN. (Foto: Sepp Zaunegger für Blaulicht und Graulicht/Wien Extra)

Ernst Walter Stummer (hier auf einem Blaulicht und Graulicht-Archivfoto in der Wohnung des Millionärs Fellner in der Museumstraße 3 im Jahr 2003) begeht heute seinen 76. Geburtstag. In den letzten Monaten gab er ausgewählten Medien ein Bilanz-Interview, darunter DATUM, GANZE WOCHE, Kronen Zeitung und STERN. (Foto: Sepp Zaunegger für Blaulicht und Graulicht/Wien Extra)

(Wien, im September 2014) Um den Wiener “Einbrecherkönig” E. W. Stummer ist es in den letzten Wochen wieder ruhig geworden. Er tritt nach seiner Entlassung im Mai 2014 nach einem missratenenen Kunststück leiser als in vergangenen Jahren.

In den Zehnerjahren war er am Höhepunkt medialer Präsenz. Fernsehauftritte mit ihm waren üblich, sein Buch erschien, das jedoch aus Sicht dieses Journals erhebliche Lücken in seiner Biografie offen lässt und eher eine gut geschriebene Eulenspiegelgeschichte ist. Er brachte es trotzdem heraus, leider in einem Grazer Verlag, was unpassend war, da er ein Wiener Original ist, und es brachte ihm danach mehrere Auftritte mit Max Edelbacher, der wieder Wiener Original ist.

2012 begann eine neue Pechsträhne, die damit endete, dass er am 1. November 2012 in Verschutt geriet und sechs Wochen später am 16. Dezember im Grauen Haus kein Prozessglück hatte. Die 18 Monate vergingen wie im Flug, und mittlerweile ist der Döblinger Ex-Einbrecher beratend dort, wo er schon 1994 sein wollte, als er bei Video Sattler (Erwin Sattler hat mittlerweile zugesperrt) ein Sicherheitsvideo produzieren ließ. Dessen Verkauf war eine Niederlage – “keine fünf Stück” (Zitat Erwin Sattler), was auch damit zu tun hatte, dass die Herstellung nicht sehr professionell war.

Stummer ist heute im Gnadenalter von 76 Jahren (Geburtstag: Heute) und das ist ein Alter, in dem man Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind, nicht mehr so genau nimmt, da die Restlaufzeit bei einem alten Menschen begrenzt ist. Der Begriff “Verjährung” trifft nicht nur auf Geschehnisse der Vergangenheit zu, sondern erfasst den Menschen insgesamt.

Trat schon 1994 in einem selbstproduzierten Video als Berater auf: Ernst Walter Stummer. (Foto: Screenshot aus "Sicherheit kann man kaufen", Video Sattler)

Trat schon 1994 in einem selbstproduzierten Video als Berater auf: Ernst Walter Stummer. (Foto: Screenshot aus “Sicherheit kann man kaufen”, Video Sattler)

Im Video “Sicherheit kann man kaufen” sagte Stummer 1994 prinzipell das Gleiche wie im Stern-Interview, das er den Hamburger Journalisten im Juni 2014 gegeben hat (Erscheindatum: 11. Juli 2014): “Ich breche gerne ganz oben ein.” Der Instinkteinbrecher, der nie den großen Masterplan bei sich trug, meint damit, dass es tendenziell am Besten für einen Einbrecher sei, oben zuzugreifen, da die Wahrscheinlichkeit, dass andere Hausbewohner vorbei kommen, gering sei. Tendenziell kommt hinzu, dass diejenigen, die oben wohnen, wohlhabender sind, als solche, die unten leben. Im “Stern”-Interview spricht er jedoch auch an, dass “unten klüger” ist, da man “unten raus muss”. Wie beim Bergsteigen passieren Unfälle meist nicht beim Aufstieg, sondern beim Abstieg. Bei fokussierten Aufgaben wie einem Einbruch geschehen die Fehler meist bei der Flucht, nicht beim Eintritt. Die Flucht ist meist undurchdacht.

Mit dem Interview im STERN (Ausgabe 29_2014) erreichte Ernst Walter Stummer bisher den Höhepunkt seiner medialen Präsenz. (Foto: STERN, 29_14, 11. Juli 2014, Archiv Oswald)

Mit dem Interview im STERN (Ausgabe 29_2014) erreichte Ernst Walter Stummer bisher den Höhepunkt seiner medialen Präsenz. (Foto: STERN, 29_14, 11. Juli 2014, Archiv Oswald)

Im “Stern”-Interview bestätigt Stummer das, was er schon im ORF-Im Zentrum-Gespräch mitteilte, nämlich, dass er wenig Sorge um Opfer hat. In der Thurnher-Runde “Im Zentrum” meinte er in bester Outlaw-Manier, dass es ihm keine Sorgenfalten mache, wenn er in fremden Kleiderkästen wühlt, weil in seinen Kleiderkästen 30 Jahre lang gewühlt wurde: Durch die Justizwache. Er gebe an Verlust der Privatsphäre der Gesellschaft nur das zurück, was man ihm an Privatsphäre über Jahrzehnte genommen. Es ist das alte Revenge-Denken, das ihn treibt und nicht mehr loslässt. Das Empfinden, dass es ungerechte Verteilung von Warengütern, Kapital, Lebenstil und Zeit gibt. Laut Stummer-Archiv, das seit zehn Jahren mehrheitlich im Archiv Oswald integriert wurde, fuhr er das letzte Mal 1976 auf Urlaub. Es war Thailand. Zwei Wochen. In den vier Jahrzehnten danach fuhren alle anderen auf Urlaub und er blieb zu Hause. Im “Stern”-Interview qualifiziert er denn die beste Zeit für einen Einbruch: “Heiligabend können Sie in jede Firma einbrechen, da war ich viel unterwegs.”

Höhepunkt im Printsektor

Das “Stern”-Interview ist das bisherige “Highlight” im Printsektor. Mehr Auflage mit einem doppelseitigen Interview hatte er noch nie. Fast zeitgleich erschien in der österreichischen Illustrierten “Ganze Woche” im Juli 2014 ebenso ein Interview, das auf den österreichischen Raum begrenzt blieb. Ebenso im Juli 2014 war er auf der Titelseite der “Kronen Zeitung”, indem er sich als Sicherheitsberater der Bundesregierung andiente. Er wolle dem neuen Justizminister Brandstätter mit Tipps helfen. Noch während seiner letzten Haft, im März 2014, erschien in der Autoren-Zeitschrift “Datum” in der Themennummer “Arbeit” ein Sechsseiten-Bericht, darunter drei Seiten mit ganzseitigen Fotos. Für Kenner bieten diese Schritte wenig neue Einsichten.

Das ist verständlich, wenn man um seine Argumentation weiß, die sich zum einen um sein Ego dreht (Stern, 10. Juli 2014, S. 81: “Man denkt schon mal an die Opfer, aber wichtiger als der bin immer ich. Das ist die Logik des Menschen.”) und zum anderen um die Legitimation des Diebsgewerbes. Das macht ihn im hohen Alter für Medien interessant, wenngleich die Problematik seine mangelnde Abstraktionsfähigkeit ist und jedes Gespräch sehr rasch nach zehn Minuten in einen Fokus privater Ansichten einschleift und gedankliche Weite, was Eigentum ist und wie legal oder nicht es zu Stande kommt, verläßt. Laut Kenntnis des Journals gab es noch keinen Journalisten, der am starken Ich-Bezug seiner Erläuterungen nicht verzweifelt wäre.

Im STERN-Interview meint Stummer, dass der Gebrauch der Sauerstofflanze einfach wäre. Das ist nicht ganz korrekt. (Foto: STERN, 29_14, 11. Juli 2014, Archiv Oswald)

Im STERN-Interview meint Stummer, dass der Gebrauch der Sauerstofflanze einfach wäre. Das ist nicht ganz korrekt. (Foto: STERN, 29_14, 11. Juli 2014, Archiv Oswald)

Der “Stern” verzweifelt nicht. Man fragt nach. Denn in Einem irrt der “Einbrecherkönig”. Das Bild ist extra markiert. Stummer bewirbt die “Sauerstofflanze” als Einbruchsbehelf, mit der man einen Tresor wie Emmentaler-Käse zerschneiden könne. Die Lanze hat einen angeschlossenen Schlauch, durch den Sauerstoff geblasen wird. Man setze sie am Stahl an und er zerfließt. Stummer hat beim Interview das Lanzenstück mit. “Ach was”, reagieren die “Stern”-Journalisten ungläubig. Stummer: “Ja, als würden Sie mit einem Messer den Kuchen abschneiden.”

Diese Vereinfachungen sind Marke Stummer und realitätsfern. Denn, was der gute Mann nicht sagt, ist, dass man zum Tresorschneiden nicht bloß eine “Lanze” mit einer Sauerstoffflasche braucht, sondern eine ganze Feuerwehrausrüstung, was einen Wohnungs- oder Büroeinbruch zwingenderweise zur Expedition macht. Was Stummer nicht sagt, ist, dass er die Sauerstofflanze selbst noch nie ausprobiert hat. Dann wüßte er nämlich, dass man nicht nur 5.500 Grad Feuer in der Hand hat (was ziemlich heiß ist), sondern, dass man sich auch vor der Hitze schützen muss.

Wiener Einbrecherking Stummer bewirbt im Stern-Gespräch ultrathermische Schneidetechniken für Tresoreinbruch. Die Praxis der Anwendung sieht jedoch so aus wie im Katalog von Wendt. Etwas viel Aufwand für einen Büroeinbruch. (Foto: Katalog Wendt, S. 78, Archiv Blaulicht und Graulicht/Wien Extra)

Wiener Einbrecherking Stummer bewirbt im Stern-Gespräch ultrathermische Schneidetechniken für Tresoreinbruch. Die Praxis der Anwendung sieht jedoch so aus wie im Katalog von Wendt. Etwas viel Aufwand für einen Büroeinbruch. (Foto: Katalog Wendt, S. 78, Archiv Blaulicht und Graulicht/Wien Extra)

Das versierte Journal Wien Extra verfügt über ein großes Archiv. Darunter auch einen Katalog der deutschen Firma Wendt. Darin ist die Gesamtausrüstung rund um das technische Wunderding Sauerstofflanze abgebildet. So wie im Bild sieht das aus. Für einen Blitzeinbruch, der nicht länger als zehn Minuten dauern soll, ist eine solche Ausrüstung komplett ungeeignet. Das sagt Stummer im “Stern” nicht.

Aber wie gesagt: Stummer ist heute im Gnadenalter von 76 Jahren (Geburtstag: Heute) und das ist ein Alter, in dem man Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind, nicht mehr so genau nimmt. Die Treffsicherheit seiner Aussagen nimmt jedoch ab.

Dennoch begeht der Wiener, der am gleichen Tag wie Romy Schneider geboren wurde, gesund und munter seinen 76. Geburtstag. Dazu Alles Gute!

Marcus J. Oswald (Ressort: Ernst Walter Stummer)


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Landl Gate – Homosexueller Richter

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Diversität in sechs Kreisen ist ein Grundpfeiler des österreichischen Amtsverständnisses. (Symbolfoto: LGTB)

Diversität in sechs Kreisen ist ein Grundpfeiler des österreichischen Amtsverständnisses. (Symbolfoto: LGTB)

(Wien, im September 2014) Landl Gate funktioniert aus dem Prinzip, mit bedrucktem Altpapier in das Gehirn des Menschen zu schauen. Es ist ganz einfach: Man sammelt es, strukturiert es und legt es wie Puzzleteile zusammen. Die Bilder, die entstehen, bergen Überraschungen.

Wien zählt neben Köln, San Francisco und London vermutlich zu den Homosexuellen freundlichsten Städten der Welt. Aktivisten der lokalen Gay-Community können ein Lied davon singen, welche Möglichkeiten die Stadtregierung in der österreichischen Hauptstadt bietet.

Obwohl Zahlen nicht deklariert, gehen Aktivisten davon aus, dass in Österreich 600.000 homosexuelle Männer und Frauen leben. Ein großer Anteil hat sich in Wien niedergelassen.

Organisierte Interessen

Rechnet man die Zahlen auf alle Berufsgruppen in Wien um, liegt der Schluss nahe, dass sich auch in sogenannten vertikal linear-hierarchischen Einheiten der Gesellschaft Personen mit homosexueller Neigung einfinden. Dazu gehören unter anderem die Polizei. Sie nimmt sich bereits proaktiv dem Abbau von Vorbehalten an und wirbt um Akzeptanz. Die “Gay Cops” tun das auf Flyern, mit Infoständen bei Veranstaltungen, wo sie offen heraustreten, um “ein positives Selbstbild zu transportieren”.

Von “Gay Judges” hat man noch nichts gehört. Wenn man davon ausgeht, dass sieben Prozent der Bevölkerung oder mehr gleichgeschlechtliche Neigung haben, liegt nahe, dass es auch Richter geben muss und gibt, die nicht heterosexuell ausgerichtet sind. Das ist kein Schaden, vielleicht ein Fressen für rechtspolitische Gruppen, aber eine Freude für liberale Wurst-Anhänger.

Schwuler Richter

Es gibt tatsächlich am Landesgericht Wien einen Richter, bei dem man sagen kann, auf Grund seiner Emailkorrespondenzen und seiner Hotelbuchungen, dass er homosexuell ist. Dieses Journal belässt es bei dieser Andeutung. Man nennt den Namen nicht. Wer sich outen will, muss das freiwillig tun, anders wäre es grober Zwang. Anhand der Papiere lässt der Rückschluss aber gar keinen anderen Rückschluss zu.

Interessant wird nun zu sehen, wie dieser Richter in Falllagen, in denen Homosexuelle involviert sind, entscheidet. Ist er besonders streng und hart, oder besonders milde und zart? Man muss es eine Weile beobachten. Sein Name wird nicht öffentlich gemacht. Erst wenn es einen Anlass dazu gäbe, wird es so weit sein. Anlass könnte sein, dass er in einem Spezialfall speziell entscheidet, ohne sich zu deklarieren. Dann wird seine private Neigung öffentliche Absicht und damit Thema.

Entscheidet er sich freiwillig zum “Outing”, wird er Sypathisanten für den Schritt haben. Wien richtet nächstes Jahr immerhin den European Song Contest aus und das verdankt die Stadt auch jemandem, der sich offen deklariert.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht, Landl Gate)


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Freude am Bergsee – Bhutan Filmtage in Wien

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Freundschaftspflege zwischen Bergstaat und Kleinstaat: Filmtage in Wien. (Foto: Folder)

Freundschaftspflege zwischen Bergstaat und Kleinstaat: Filmtage in Wien. (Foto: Folder)

(Wien, im September 2014) Zwischen Bhutan und Österreich herrscht dicke Freundschaft. Wenig Offizielles weiß man, außer dass beide Länder vom Glück gesegnet sind. In Bhutan gibt es dem Vernehmen nach das “Bruttonationalglück”, ein buddhistischer Spleen, wonach sich Zufriedenheit der Bevölkerung am Glückskoefizienten misst. In Österreich ist man ohnehin im Glück und singt in Operhäusern seit Jahren „Glücklich ist, wer vergisst, was doch nicht zu ändern ist.“ Im Laissez-Faire, dem Laufenlassen der Dinge, egal wie das Wetter wird, sind beide Staaten offenbar gleich: Der Bergstaat am Fuß des Himalaya (18 Einwohner pro Quadratkilometer) und der Kleinstaat in den Alpen, dessen Terretorium zu 70 Prozent Gebirge ausmacht.

Aus Freundschaftspflege gibt es nun, man höre und staune, die „Bhutan Filmtage“. Sie starteten gestern im Wiener Votiv Kino und dauern drei Tage (23. bis 25. September 2014), wandern dann nach Graz, wo das Programm um einen Tag verkürzt von 29. bis 30. September 2014 im KIZ Royal Kino läuft, danach folgt Linz, wo die Chose an einem einzigen Tag (1. Oktober 2014) plausibel gemacht wird. Tenor der Filmtage: Bhutan wurde modern und gehört gesehen.

Seit 1999 Fernsehen und Internet

Im Programmheft halten Olena Newkryta und Horst Watzl für das Veranstalterteam Kulturen in Bewegung (ein Entwicklungshilfeverein in Wien) fest, dass in Bhutan Mediengeschichte erst kurz währt: Das Land wurde „1999 für das Fernsehen und Internet geöffnet“. Seit 25 Jahren gibt es „diplomatische Beziehungen“ zwischen dem „Königreich“ und Österreich. Im Nachwort zum Filmprogramm wird abgefeiert: Bhutan sei deshalb wirtschaftlich autonom geworden, oder auf bestem Weg, weil es „Wasserkraft und den Tourismus” mit „österreichischem Know How“ ausgebaut hat. Auch die „jungen rechtsstaatlichen Strukturen“ seien Made in Austria. Bhutan heute: „Modernste Wasserkraftwerke, eine Tourismusschule auf internationalem Niveau, gut ausgebildete Justizbeamtinnen und Richterinnen sowie fünf Bezirksgerichte“.

Man will das alles glauben. Ob wirklich alles Verdienst Österreichs allein, von NGOs aus dem Alpenland geschultert, die den Niedergang der Entwicklungshilfebudgets auf rund 70 Millionen Euro pro Jahr für alle Regionen der Welt lautstark beklagen, sei in aller Freundschaft offen gehalten.

Entdeckung der Langsamkeit

Klar ist, dass es nun ein “Bhutan Filmfestival” gibt, das Glücklichsein und Wasser aus dem Bergsee predigt und Menschen beim langsamen Leben und Wandern durch die Berge abseits städtischer Zivilisation zeigt. Im Wiener Programm werden drei Langspielfilme sowie mehrheitlich Dokumentarstreifen mittlerer bis kurzer Länge aus dem „Land des Donnerdrachens“ projiziert.

Ein Augenschein am zweiten Festivaltag im Votivkino hat ergeben, dass der Andrang keine Furcht erzeugt und noch viele Kinositze frei sind.

Zum vollständigen Programm: “Bhutan Filmtage” im Votivkino (Direktlink)

Marcus J. Oswald (Ressort: Kultur, Film, Bezirksgeschehen, 9. Bezirk)


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Christian Kepler versus Sachwalter Herbert Eisserer

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(Wien, im September 2014) Weiterhin hat Österreich rund 60.000 Mündel und manche Beschlüsse durch Gerichte sind deutliche Fehlleistungen, die vor allem der Anwaltsindustrie in die Hände spielen. Das Dickicht ist undurchschaubar.

Der in Wien und Italien wohnhafte Christian Kepler liegt im Clinch mit seinem Sachwalter. Er wurde vor Jahren unter fragwürdigen Bedingungen im Zuge einer Mietrechtsstreitigkeit besachwaltert. Deshalb filmte er Ende Juli 2014 seinen Vormund Herbert Eisserer in dessen Kanzlei und der ist nun gar nicht erfreut. Die Entwicklung zwischen den beiden ist im Laufen, wird aber keine Freundschaft mehr.

Sachwalter Eisserer in der Alserstraße hat mehrere Mündel in Wien, ziemliche viele sogar, einige haben sogar Vermögen wie Eigentumswohnungen oder Häuser. Bei einer Veräußerung von Wohnungen oder gar Häusern macht der Sachwalter den Jackpot. Sachwalterschaft und Veräußerung von Eigentum aus plötzlich auftretendem Finanzbedarf ist unter Anwälten beliebt. Der Vormund sitzt am langen Hebel.

Im Landesgericht Wien war Dr. Eisserer zuletzt am 10. März 2014 in einem Straffall (051 HV 16/14s) für Mündel Zeljko M. dabei, der nach § 297 Abs 1 StGB (Verleumdung) angeklagt war und am 23. April 2014 in einem weiteren Straffall (053 HV 157/13i) mit einem Mündel, das nach 107 Abs 1 StGB (Drohung) angeklagt war. Manche Mündel sind nicht so redegewandt wie Ex-Journalist Kepler.

“I bin die Feuerwehr für Leute, die wirkliche Brösel haben”, sagt der Sachwalter im Video, und: “Wir lassen nichts anbrennen.” Geldauszahlung gibt es trotzdem keine.

Die Mündel werden kurzgehalten und sind wenig erfreut.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gericht)


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Rockerszene in Bewegung – Iron Bloods – Feind hört und peilt mit

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(Wien, im September 2014) Motorradclubs sind Freizeitvereine, aber auch hermetische Gemeinschaften, die in jahrelanger Freundschaft und Treue zueinander wachsen.

Deutsche Szene – Hells Angels

In Deutschland gibt es vier Großclubs (Engel, Bandidos, Outlaws, Gremium) und sehr viele kleine, die man nur im Kleinanzeigenteil einschlägiger Zeitschriften, nicht aber in der öffentlichen Berichterstattung findet. Wenn über die „Rockerszene“ in Mainstream-Medien gesprochen wird, dreht sich alles meist um die Höllenengel oder die 1% Bandidos und deren „Konflikte“ untereinander.

Star der deutschen Szene war Frank Hanebuth, der Ansprüche auf die Leitungsposition aller Hells Angels in Deutschland stellte. Vor zwei Jahren lief eine Strukturermittlung gegen seinen Club in Hannover auf den Höhepunkt zu, in dessen Rahmen ein findiger Staatsanwalt das Ziel hatte, den Chef auszuschalten. Die Bilder wurden Filmspektakel wie die Jagd nach Bin Laden, als sich im Mai 2012 Spezialpolizisten aus dem Hubschrauber auf das Hannoveraner Grundstück des Engel-Chefs abseilten, seinen Hund erschossen, der angeschlagen hatte, und Hanebuth kurzzeitig festnahmen. Die Ermittlungen nach einem vermuteten Mordauftrag brachen kurze Zeit später in sich zusammen, der Akt wurde in Kiel eingestellt. Die Hannover-Abteilung der Hells Angels löste sich kurz darauf selbst auf.

Der Riese Hanebuth ging mit ein paar Getreuen nach Spanien. In Mallorca scheint den ganzen Tag die Sonne, die Polizei ist hochaktiv. Kaum anderswo ist die kriminelle Energie höher als im 17. Bundesland Deutschlands. Im Juli 2013 wurde Hanebuth erneut verhaftet. Die Vorwürfe lauteten unter anderem „Bildung einer kriminellen Organisation“.

Er sitzt nun bereits ein volles Jahr auf Mallorca in U-Haft. In Spanien sind laut „Mallorca Magazin“ bis zu vier Jahre U-Haft möglich. Hanebuths Truppe von rund 20 Mitbeschuldigten wird Szeneübliches wie Mädchenhandel, Zuhälterei, Geldwäsche und gewiss auch Drogengeschäfte vorgeworfen. Die Gruppe wollte angeblich einen Formel 1 Ring in Spanien bauen und Immobiliengeschäfte machen. Ermittelt wird viel, 15.000 Seiten beschriebenes Blatt entstanden. Was am Ende hängenbleibt, ist offen.

Deutsches Eck – Bandidos

In Salzburg, das war der österreichische Sommer-Beitrag zum Rockerwesen, ließ sich im Juni 2014 eine angebliche „Bandidos“-Filiale nieder. Das behauptet zumindest der Wiener “Kurier” aus der Ferne, der kein Salzburg-Büro unterhält und sich vor Ort wenig auskennt. Der “Kurier” ist noch unentschlosen, ob es ein Clubhaus oder nur ein Internetshop mit Waren aller Art ist. Der „Kurier“ entwickelt seit Längerem einem reißerischen Stil in der Berichterstattung über Kriminalität, der zu wüsten Spekulationen neigt (was zu zahlreichen verlorenen Medienklagen führt). Man schreibt all das unüberprüft nieder, was die Polizei flüstert. Es geht dem “Kurier” um Schlagzeilen, denn bei Gericht verfolgt man die Dinge dann nicht mehr weiter. In seinem Juli-Sommerloch-Artikel stellt das Wiener Blatt die sehr kühne These auf, dass die MC-Szene in ganz Österreich in der Hand der „Hells Angels“ sei, Österreich deren „Territorium“.

Belege darüber liefert der “Kurier” nicht. Belege dafür gibt es auch nicht. Einleuchtend ist es nicht. Richtig ist es auch nicht. In Österreich gibt es zahlreiche andere Motorradclubs, die prominentesten sind die „Outlaws“ mit Niederlassungen in Kärnten und Vorarlberg. “Gremium” gibt es in Oberösterreich, in Wien bestehen neue Freundschafts-Kreise. Einer: Die „Iron Bloods“.

Rein österreichische Motorradvereinigung aus Wien Meidling, mit Stammlokal in Wien Favoriten: Die Iron Bloods. (Fotoquelle: Götz Schrage)

Rein österreichische Motorradvereinigung aus Wien Meidling, mit Stammlokal in Wien Favoriten: Die Iron Bloods. (Fotoquelle: Götz Schrage)

Iron Bloods in Wien

Die “Iron Bloods” haben ein Vereinsheim im 12. Bezirk und ein Stammlokal im 10. Bezirk. Sie haben einige Duzend Mitglieder und sie werden derzeit von den Behörden schwer überwacht. Es ist eine Überwachungsaktion, die massive Polizeistaatmaßnahmen verdeutlicht, die es in Österreich gibt, auch wenn sich die Polizei gerne als harmloser Freund und Helfer darstellt.

Im Mai und Juni 2014 fuhren aus dem Umfeld der Freunde des Motorradclubs “Iron Bloods” fünf Personen mit einem Peilsender (an Autos) durch die Stadt Wien und 16 Personen wurden monatelang telefonisch abgehört. Darunter befand sich auch die Wirtin des Gemeindebau-Stammlokals der “Iron Bloods” in der Favoritner Dampfgasse 35, bei der alle drei Telefone (Handies) überwacht wurden. Einige der 16 Personen wurden ferner observiert (Observationsgruppen bestehen in der Regel aus vier Zivilpolizisten). Es sind Dimensionen, die man in Wien zuletzt beim Richard Steiner-Verfahren kannte. Die Staatsanwaltschaft Wien zog alle Register und blätterte der Van-der-Nüll Gasse jede gewünschte Anordnung auf den Tisch. Es wurden Bürgerrechte verletzt wie man das zuletzt in Wien selten gesehen hat.

Was war der Grund für das polizeiliche Wunschkonzert? Es geht um mutmaßlichen Nebenerwerb der Gruppe durch Handel mit unerlaubten Suchtgiften wie Kokain, das aus Holland angeliefert werden soll und nach Vermutungen der Polizei jeden Freitag im Stammlokal der „Bloods“ in der Dampfgasse 35 in Wien-Favoriten ohne große Worte unter vertrauensvollen Personen in den Vertrieb gebracht werden soll. So lautete die Annahme.

Die Van-der-Nüll Gasse, die in direkter Nachbarschaft der Dampfgasse ihre Polizeistation hat, versuchte erst über verdeckte Ermittler in den inneren Kreis des Motorradclubs vorzudringen, biss jedoch auf Granit. Es scheiterte, da die Biker eine eingeschworene Truppe sind, die sich seit Jahrzehnten persönlich kennen. Kieberer riecht man 200 Meter gegen den Wind, Neuankömmlinge werden schwer bis nicht akzeptiert, weil man kaum jemanden von Außerhalb akzeptiert.

“Arschlöcher müssen draußen bleiben!”

Betritt man das Stammlokal in der Dampfgasse, weht ein rauer, aber herzlicher Wind entgegen. Der Tages- und Wochenendtreff der Biker ist so groß wie vier Telefonhütten. Es gibt einen Vordereingang, aber keinen Hinterausgang. Wer einmal eintritt, muss das Schild oberhalb der Tür akzeptieren: „Arschlöcher müssen draußen bleiben!“, steht deutlich geschrieben. Wer nicht lesen kann, dem wird es gerne vorgelesen.

Das Ecklokal ist strategisch für die Lokalbesitzer gut gelegen. Man sieht von weit, wer in die Straße biegt. Gegenüber liegt ein Park mit hohen Bäumen und einem abschüssigen Weg durchs Gelände. Benannt ist er nach einem, der den Rückzug auf das Private, das Biedermeier als Lebenstilfrage sehr geschätzt hat: Ferdinand Waldmüller. Hier ist der Cocoon und Treffpunkt der Biker. Die Polizei freilich sieht mehr darin: Sie nennt es “Schaltzentrale”.

Wanzen auf “Iron Bloods”-Autos – sechs Peilsender parallel auf Wägen

Hunderte Seiten Abhörprotokolle wurden bisher ausgewertet, aus denen Ermittler herauslesen wollen, dass Verantwortliche der “Iron Bloods” wenig reden. Am Telefon spricht man in Rätseln oder macht “chiffrierte Anrufe”, indem man es zwei Mal läuten lässt und auflegt. Da Ermittler vom Staat bezahlt werden, haben sie endlos Zeit und interpretieren viel hinein. Da im winzigen Lokal in der Dampfgasse 35 die Musik ohrenbetäubend laut spielt, sodass man es nicht abhören kann, und man sowieso nicht hineinkommt, da dort jeder jeden kennt und der MC samt Lokal eine Art “geschlossene Gesellschaft” ist, hat man die Autos verwanzt und die Telefone belauscht. Die Peilsender sollten Hinweise über Bewegungsmuster der Hauptakteure geben. Auf sechs Wägen von fünf Personen waren im Mai und Juni 2014 Wanzen angebracht (eine fünfte Person im Juni mit Neuwanze wegen Wagenwechsel, mit Option auf Verlängerung im Monat Juli).

Erkenntnisse in der Großermittlung bisher? Szeneübliches. Die Polizei wird offen verhöhnt. Der aus ausschließlich Österreichern bestehende MC ist gegen das Kuttenverbot in Deutschland und macht Hanebuth auf der eigenen Facebook-Seite im Internet stark. Im Club ist ein Wiener Rotlicht-Akteur dabei, dem die Strafjustiz bis vor Kurzem eine Fußfessel umgehängt hatte. Der Biker-Freundeskreis feierte das Ende der Fußfessel “mit einem demonstrativ-rauschenden Fest” (Zitat: Anlassbericht der Polizei). Der Rotlicht-Akteur fährt nun wieder aktiv mit dem Auto durch Wien. Er hat einen Mercedes 500 und als Kontrastprogramm einen Smart, im Mai und Juni mit Wanzen der Polizei.

Was aus den Bewegungsprotokollen hervorging, war, dass er sechs, sieben Stationen quer durch Wien anfährt, sechs bis acht Minuten vor einem Haus hält und dann weiterfährt. Die Van-der-Nüll Gasse (KK Süd) meint daraus lesen zu können, dass er in Stiegenhäusern etwas zustellt, kassiert und zum nächsten Kunden weiterfährt. Ob es Drogen oder Pizzaschnitten sind, ist noch nicht ausermittelt.

Die Abteilung „Suchtgift“ des Kriminalkommissariats Süd sieht den großen Fall am Himmel und meint, dass man einem größeren Drogenring auf der Spur ist. Man zielt auf eine § 28a – Anklage hin. Weil das so ist (Höchststrafmaß 15 Jahre), schöpft man alle Möglichkeiten technischer Ermittlung aus.

Haftfall bei FUT

Bezugspunkt ist ein anderer Motoradclub, in dessen Reihen es im Frühjahr einen Ausfall gab. Ein Mann der befreundeten, aber verhältnismäßig kleinen Motorradgang „FUT“ (Abkürzung für: Fahrzeug und Technik) kam in U-Haft und biss im Mai im Prozess wegen Drogenhandels mit Kokain in vielfacher (25-fach übersteigender) Grenzmenge hoch ab: Drei Jahre unbedingte Haft.

Seither zittern die Knappen der „Iron Bloods“, dass der soeben verurteilte Vater eines kleinen Kindes in Haft einknickt und Arien zu „singen“ beginnt. Die „Bloods“ hoffen, dass sein Gesang nicht gehört wird und sie betreuen deshalb die Jungmutter und Lebensgefährtin des Bikers im Stammlokal Dampfgasse mental und muntern sie auf.

Natürlich hofft jeder Ermittler auf den “Hafteffekt”, der weitere Hinweise bringen soll und einen Durchbruch in die Motorradgang „Iron Bloods“. Die Solidarität unter den Bikern sollte man aber nicht unterschätzen. Es gilt das Prinzip “Omerta”.

Die Behörde hat von den Hauptakteuren keine hohe Meinung. Man definiert so gut wie alle als „langzeitarbeitslos“. Einer ist seit 20 Jahren in Pension von der Post, ist aber erst knapp 50. Tatsächlich haben einige in der Dampfgasse ihr Dauerquartier aufgeschlagen und warten mit nacktem Ärmel und Ledergillets im und vor dem Lokal im Schanigarten unter dem Sonnenschirm, was der Tag bringen wird. Die Tätowierungen sind von weitem erkennbar. Es rennt der Schmäh. Mit Auswärtigen wird nicht gesprochen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Crime)


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