(Wien, im Oktober 2014) Vorschau: Hier wird in Bälde die Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten aus der Wasagasse 20 nachzulesen sein. Die Anzeige wurde verfasst vom Herausgeber von Wien Extra.
Der Polizeibeamte zeigte den Herausgeber an, weil er offenbar etwas an den Ohren hat und nur hören will, was nie gesagt wurde. Was der Beamte nicht weiß, ist, dass der Herausgeber das Gespräch mitgeschnitten hat, da der Herausgeber nie auf ein Amt ohne “Verkabelung” geht, da man keinen Beamten trauen kann. Im Gespräch, das am 25. August 2014 in dessen Büro um 14 Uhr 00 satte 30 Sekunden (!) gedauert hat, hat sich der Herausgeber höflich erkundigt, ob ein Ermittlungsfall schon abgeschlossen ist (Papier wurde vorgelegt), und ob man “nach Ihrer Fachmeinung darüber schon schreiben kann.” Ohnehin würde der Herausgeber heute in der Pressestelle des Bundeskriminalamts anrufen und sich erkundigen, wie der Stand der Dinge ist, sagte er. Man frage den Beamten deshalb, weil es in Einem geht und man schon einmal am Wachzimmer sei.
Der Beamte aus der Wiener Wasagasse, ausgestattet mit dem sogenannten “Greifreflex”, meint Gott und die Welt anzeigen zu können, obwohl man nichts anderes tut, als sich zu erkundigen. Das wird abgestellt. Abgestellt, indem Anzeige gegen ihn eingebracht wurde. Er hat nämlich allen Ernstes den Herausgeber nach “Gefährlicher Drohung” angezeigt und im Anzeigetext heißt es, der Herausgeber habe “mit Veröffentlichung gedroht”.
Mit “Veröffentlichung gedroht”. Das ist die Diktion der Wiener Polizei, die immer schön unter sich bleiben will, für die alle Umgebungswelt eine massive Störung ist. Vielleicht ist man durch die Beamtengewerkschaft so geprägt, dass man allen Ernstes meint, dass man ein Staat im Staat sei.
So ist das im Umgang mit Polizisten. Man fragt etwas und wird angezeigt. Das beweist: Die Welten zwischen Polizei und Publizistik trennen tiefe Gräben. Der eine Spur zu selbstbewußte Beamte aus der Wasagasse wurde vom Journalherausgeber nun nach längerem Überlegen nach den § 289, § 297 Abs 1 2. Fall und § 298 StGB angezeigt, also nach Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde, Verleumdung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.
Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg brieflich eingebracht, da man Wien nicht trauen kann. Der Grund der Anzeige ist, dass dieser eine Spur zu selbstbewußt auftretende Polizeibeamte einmal spüren soll, wie es sich anfühlt angezeigt zu werden. Weiterer Grund ist zu sensibilisieren, dass man nicht permanent mit dem “Greifrelex” Leute anzeigt, sondern erst einmal umfassend nachdenkt, ehe man ein Formular mit Stehsätzen vollschmiert.
Das Gespräch zwischen dem Beamten und dem Herausgeber fand am 25. August 2014 im Zuge eines Termins in eigener Sache statt. Es diente der Abholung eines illegal mitgenommenen Gerätes (wo gibt es denn dass, dass am 22. August 2014 bei einem “Zeugen” eine Hausdurchsuchung gemacht wird und gleich alle elektronischen Geräte abgeräumt werden), was in der Sekunde erledigt war. Begleitend gab es die halbminütige Nachfrage rund um den offenen Fall. Dazu wurde das Papier auf den Tisch gelegt mit der Bitte um Auskunft, ob man schon berichten kann. Konnte man nicht, daher war Stillhalten geboten. Eine Woche später war der Fall tatsächlich abgeschlossen und am 1. September 2014 trat die Innenministerin mit den leitenden Beamten um 13 Uhr vor die Mikrophone. Danach wurde dieser Bericht verfasst.
Ein längeres Telefongespräch mit dem Soko-Leiter Major Dieter Csefan (im Kopfbild des Berichts zum Viagra-Fall links außen stehend) zu Mittag des 4. September 2014 ergab, dass dieser mit dem Bericht zufrieden ist und er begrüßt, dass der Herausgeber sich an die Abmachung (“Stillschweigen”) gehalten habe. Eine Drohungsanzeige hat er nicht veranlasst. (Das machte ein Unterläufel aus der Wasagasse und wie immer gilt dann bei der Polizei das “Prinzip der Zerstreuung” und eine Hand verleugnet die andere.)
Die Anzeige gegen den Wiener Polizeibeamten aus der Wasagasse 20, einer der rabiaten Sorte, erfolgte “gegen Unbekannt”, da sein Name nicht bekannt ist. Umso mehr kann die Anzeige im Wortlaut im Internet bereitgestellt und verbreitet werden. Es spricht nichts dagegen. Gezeigt werden soll die tiefe Symbolik des gegenseitigen Misstrauens und die struktuelle Gewaltbereitschaft der Polizei mit fingierten Anzeigen zu arbeiten.
Leider begreifen manche Beamte nicht und nicht, was der tiefe Sinn von Publizistik ist. Es ist eine Kontrollfunktion innerhalb des Verfassungsbogens. Jedoch: Kontrolleure lassen sich ungern kontrollieren. Das merkt man im direkten Umgang, der immer schlechter wird und zunehmend als respektlos zu bezeichnen ist.
Externer Link zur Anzeige gegen den Polizeibeamten (“gegen Unbekannt”): (25 kb, docx)
Linksetzung folgt!
Marcus J. Oswald (Ressort: Intern)
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