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VGT zeigt den Parlamentarier Schmuckenschlager an – Nittel stellt ein

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(Wien, im Juli 2014) Der VGT (Verein gegen Tierfabriken) zeigte am 12. Juli 2014 den niederösterreichischen parlamentarischen Abgeordneten, Landwirt und Bauernbündler Johannes Schmuckenschlager an. Er ist seit 2008 bei monatlichen Bruttobezügen von weit über 15.000 Euro für den Wahlkreis Klosterneuburg (NÖ) im Nationalrat und sitzt aktuell, in der 25. Legislative, bezeichnenderweise unter anderem im “Immunitätsausschuss”. Ausgestattet mit der Immunität des Abgeordneten, vielleicht auch eingespritzt vom Weingut zu Hause, nimmt er den Mund ziemlich voll.

Stammtisch-Rhethorik

Am 9. Juli 2014 hat er allen Ernstes im Parlament und damit auch im ORF III-Fernsehen – dieser Sender überträgt im Sinne der Transparenz die Sitzungen durchgängig und in Echtzeit – seinen Verschwörungstheorien freien Lauf gelassen und gesagt, es war 18 Uhr 20: “Herr Minister [Stöger, Anm.] und der Kanzler [Faymann] werden hier eindeutig von kriminell agierenden Organisationen genötigt hier nicht weiter zu gehen in dieser Verordnung [Besatzdichten von Mastflügel zu erhöhen, Anm.].”

Diese Worte, aus dem Mund des Volksvertreters waren im Fernsehen klar und deutlich zu vernehmen, denn der ORF verwendet Mikrophone (meist von Neumann oder Shure), die pro Stück 3.000 Euro kosten und Sprache glasklar abbilden.

Anzeige durch DDr. Martin Balluch

Martin Balluch als Obmann des Vereins VGT, der die Parlamentsdebatten aufmerksam verfolgt, brachte das Gehörte natürlich zur Anzeige. Die Anzeige ist sehr kurz gehalten. Er verweist im Anzeigencorpus nicht einmal darauf, dass sein Verein und die Aktiven des Vereins heuer im Mai mehrfach freigesprochen wurden und der gesamte vieljährige Ermittlungs- und Verfahrensprozess gegen den Verein in drei Freisprüchen endete (siehe Schweinebefreiung-Freispruch, Hauptprozess-Freispruch und Email-Freispruch).

Daher kann, ist man bei einigermaßen klarem Verstand, was von einem Parlamentarier angenommen werden darf, in keiner Weise und zwar in allerkeinster Weise von einer „kriminell agierenden Organisation“ gesprochen werden, wie das Johannes Schmuckenschlager öffentlich im Fernsehen macht. Dazu muss man keiner Sprachpolizei angehören, die sauberen Umgang mit Worten fordert. Das gebietet klarer Verstand. Und zweitens sollte der Parlamentarier Schmuckenschlager auch ein wenig vorsichtig sein, wie leichtfertig er das Wort „nötigen“, das ein juristisch belegter Begriff ist, verwendet.

Anzeige nach Verleumdung und Übler Nachrede

Jedenfalls: Die Anzeige wurde drei Tage später, am Samstag, den 12. Juli 2014 vom VGT-Obmann Balluch formuliert und abgeschickt. Dieser fühlt sich angesprochen und spricht darin den § 297 Abs 1 2. Fall an, in dem jemandem wissentlich eine strafbare Handlung unterstellt wird, obwohl man annehmen kann, dass ein Parlamentarier, der parlamentarische Mitarbeiter hat und aus der politischen VP-Vorfeldorganisation Bauernbund stammt, wissen muss, dass alle Mitstreiter des VGT-Vereins im Mai in Wiener Neustadt freigesprochen wurden und nichts hängen blieb, was man sich in der Anklagebehörde in Wiener Neustadt vorgestellt hat.

Man muss es wiederholen: Ein Parlamentarier mit einem Stab bezahlter parlamentarischer Fachmitarbeiter, die ihm die Dinge ausdrucken und vorlegen, ein Mann in der gesetzgebenen Körperschaft, der jahrein- und jahraus im politischen Milieu lebt, muss wissen, was in seinem Fachgebiet, der Landwirtschaft und in den angrenzenden Gebieten, läuft. Auch juristisch.

Johannes Schmuckenschlager hat also gewußt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewußt, dass alle VGT-Aktiven im Mai in drei Prozessen freigesprochen wurden.

Dennoch verleumdet er die Aktiven des Vereins und stellt in Stammtisch-Manier eine der Wirklichkeit gegenläufige These von der “kriminellen Organisation” weiterhin in den öffentlichen Raum (9, Juli 2014). Er tut es im Wissen (wissentlich), dass das nicht so ist, weil alles schwarz auf weiß jahrelang bei Gerichten abgehandelt wurde und in großer Öffentlichkeit bekannt ist. Wer so handelt, wie der Parlamentarier Schmuckenschlager, handelt im Vorsatz. In der Rechtspraxis nennt man das: bedingter Schädigungsvorsatz.

Wissentlichkeit, Vorsatz, Kenntlichkeit

Dabei ist es aus Sicht des Journals WIEN EXTRA vollkommen unerheblich, ob Schmuckenschlager den Verein VGT namentlich und expressiv verbis nennt. Die “Kenntlichkeit”, in mehreren OGH-Urteilen ausjudiziert, ist auch gegeben, wenn man jemanden nicht namentlich nennt. Zudem gab es in Österreich nur einen “Tierschützerprozess” gegen einen Verein, nicht gegen andere. Es gab nur einen Tierschutz-Prozess nach “krimineller Organisation”, daher ist Kenntlichkeit auch in der Unausgesprochenheit des Vereinsnamens gegeben. Zudem verweist Balluch in der Anzeige auf den Prospekt im Hintergrund: Es geht um eine landwirtschaftliche Verordnung zur Erhöhung der Besatzdichten. Der VGT-Verein tritt (im Sinne des Tierschutzes) als einziger Verein offen dagegen auf.

Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Sie lautet auf Verleumdung (§ 297 Abs 1 2. Fall StGB) und Üble Nachrede (§ 111 StGB). Man forderte die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, was möglich ist, selbst wenn er im Ausschluss für Immunitätsfragen sitzt.

Womit man zu Maria-Luise Nittel kommen muss.

Beitrag folgt zur Gänze!


Einsortiert unter:Crime Tagged: ÖVP, Üble Nachrede, öffentliche Üble Nachrede, öffentliche Verleumdung, Bauernbund, Diebstahl einer Festplatte, Festplattendiebin, Immunität, Johannes Schmuckenschlager, korrupte Staatsanwaltschaft, Korruption, kriminelle Behörden, Kriminelle in eigenen Reihen, Maria Luise Nittel, Martin Balluch, Oberstaatsanwaltschaft Wien, Parlament, Staat stiehlt Festplatte, Staatsanwaltschaft Wien, Staatsfernsehen, Unantastbarkeit, Verein gegen Tierfabriken, Verleumdung via Fernsehen, Wiener Korruption

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